Hallo zusammen,
weiß jemand eine Rechtsprechung, in der steht, dass beA grundsätzlich als zugegangen gilt an dem Tag, an dem es eleektronisch zuging - und eben nicht, wann man es wie bei physischer Post wirklich erhlaten / gesehen hat?
Also beA kam am 23.12., wir hatten geschlossen, gilt der SS aber am 23.12. eingegangen und muss so gestempelt werden?
DAnke.
Zugang beA über Weihnachten
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Da der 23.12. kein Feiertag war, hier eine Entscheidung des OLG Hamm, wonach der Absender davon ausgehen kann, dass die beA-Nachricht den Empfänger zu den üblichen Geschäftszeiten auch erreicht, d.h. bis mindestens 17.00 Uhr das beA kontrolliert wird.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... ftszeiten.
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Zu unterscheiden ist hier die Zustellung nach ZPO vs. Zugang nach BGB:
https://www.alles-fuer-renos.de/zustell ... h-dem-bgb/
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War denn ein eEB dabei?