Halli hallo,
nun habe ich noch eine Frage zur "Unterschrift" im beA beim Vertreter.
Der Chef ist im Urlaub, die Vertreterin soll nun einen kurzen Schriftsatz fertigen zwecks Fristverlängerung. Dieser wird aus unserem beA mit der Karte der Vertreterin verschickt.
Mit welchem Namen (einfache Signatur) endet nun der Schriftsatz???
Müller (=Vertreterin, Karteninhaberin)
Rechtsanwältin
Oder
Meyer (=eigentlicher Sachbearbeiter)
Rechtsanwalt
Und ggf. ein Zusatz??
Stehe im Moment auf dem Schlauch
Einfache Signatur (Urlaubsvertretung)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14431
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Bei mir so:
Für RA Meyer
RAin Müller
Vertreterin gem §53 Abs.2 BRAO
Wichtig ist, dass der verantwortende RA drunter steht, hier also Müller. Wenn er aus dem eigenen beA schickt, reicht die einfache Signatur. Wenn er aus dem Postfach des Vertretenen schickt, dann zwingend mit qeS.
Für RA Meyer
RAin Müller
Vertreterin gem §53 Abs.2 BRAO
Wichtig ist, dass der verantwortende RA drunter steht, hier also Müller. Wenn er aus dem eigenen beA schickt, reicht die einfache Signatur. Wenn er aus dem Postfach des Vertretenen schickt, dann zwingend mit qeS.