Guten Morgen,
ich soll eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt erstellen über beA. Erstelle ich da noch ein zusätzliches Schreiben oder reicht es aus, wenn ich Zustellung gegen Empfangsbekenntnis anklicke.
DANKE
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Grundsätzlich sollte die Anforderung des eEB ausreichen, wir haben auch schon diverse Zustellungen von anderen Anwälten so erhalten. Wir übersenden trotzdem immer noch ein zusätzliches Schreiben, was aber eher aus der Gewonheit heraus passiert.
- Anahid
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Kommt bei uns drauf an, was zugestellt werden soll. Wenn eine Abschrift eines Schriftsatzes zugestellt wird, machen wir kein gesondertes Schreiben, sondern klicken auch nur die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an. Wird aber z.B. ein Vergleich zugestellt, machen wir ein Anschreiben dazu.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Also wenn nur eine Abschrift eines Schriftsatzes zugestellt werden soll, machen wir auch nur Zustellung gegen Empfangsbekenntnis und schreiben in das Nachrichtenfeld von der beA-Nachricht eine kurze Mitteilung, dass das Schreiben von Anwalt zu Anwalt zugestellt wird und wir um Rücksendung des eEB bitten.
Ansonsten wird ein Anschreiben erstellt.
Ansonsten wird ein Anschreiben erstellt.