beA und Originalvollmachten

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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#11

10.11.2021, 18:12

Meine Auffassung teilt auch das LG Bochum im Urteil vom 04.10.2017 (I-13 O 136/17).
Refa-99
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#12

11.11.2021, 11:15

Refa-99 hat geschrieben:
30.10.2021, 16:33
Mir ist bekannt, dass das LG Bochum 2017 mal das Gegenteil entschieden hatte, diese Entscheidung ist allerdings auch im Hinblick auf die Gesetzesänderung nicht mehr anwendbar
... hat geschrieben:
10.11.2021, 18:12
Meine Auffassung teilt auch das LG Bochum im Urteil vom 04.10.2017 (I-13 O 136/17).
Wie gesagt, die Entscheidung kenne ich, aber die ist veraltet und mE nicht mehr anwendbar. So sieht es auch die weit überwiegende Kommentarliteratur, die ich teilweise zitiert habe

Ich habe gestern erst wieder mit einem großen Landgericht in Bayern telefoniert und da wurde mir auch bestätigt, dass wir keine Vollmacht im Original mehr hinterherschicken müssen. Mag natürlich sein, dass es Gerichte im Norden anders sehen, aber dafür sehe ich und die Literatur, die ich dazu gelesen habe, keinen Grund
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#13

11.11.2021, 14:10

Da haben wir dann wohl unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Zum Abschluss möchte ich noch anführen, dass das LG Hamburg im Beschluss vom 13.08.2020 (304 T 10/20) Rn. 13 (nach juris) ausführt, dass die Verfahrensvollmacht im elektronischen Rechtsverkehr einer qualifizierten elektronischen Signatur des Vollmachtgebers bedarf.

Der BGH hat diesen Beschluss bestätigt (Beschluss vom 29.09.2021, VII ZB 25/20).
Die erforderliche Form der Einreichung der Vollmacht war in diesem Fall zentral.
Der BGH hat indes nicht im Ansatz erkennen lassen, dass eine elektronische Übermittlung einer Vollmachtskopie ausreichend sein könnte.
Würde der BGH dies so sehen, wäre fie Entscheidung aber wohl anders ausgegangen.
sansibar
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#14

18.01.2022, 11:50

Hallo, ich hole mal diesen älteren Beitrag hoch: Hat inzwischen jemand gesicherte Erkenntnisse darüber, wie eine "Originalvollmacht" per beA einzureichen ist?
Grüße - sansibar
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