Unterschied zwischen Dateiname und Bezeichnung?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Vorzimmerlöwe
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#1

27.10.2021, 08:14

Guten Morgen :wink1

Ich habe mal eine Frage dazu, wie Ihr Schriftstücke, die Ihr ins beA einstellt in den Feldern "Dateiname" und "Bezeichnung" nennt. Bisher habe ich immer dieselbe Bezeichnung gewählt, finde das aber immer so doppeltgemoppelt. Ich habe auch schon im Netz quergelesen, aber anscheinend machen das alle anders. Oft steht bei "Bezeichnung" auch gar nichts.

Wie macht ihr das?

Liebe Grüße
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#2

27.10.2021, 12:35

Wenn der Dateiname 00_Klage lautet, schreiben wir unter Bezeichnung: Klage vom ......, also auch ungefähr dasselbe, was bereits im Dateinahmen steht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

27.10.2021, 13:09

Danke für deine Antwort :-)

Dann machen wir das in Zukunft auch so. Wobei mir die Idee mit dem "00_Klage" richtig gut gefällt. Ich hatte nämlich bislang immer Schwierigkeiten mit Bezeichnungen wie "02_AnlageB1" zum Beispiel. "01_AnlageB1" macht ja viel mehr Sinn. Ich wusste nicht, dass man die Schriftsätze auch mit 00 bezeichnen kann :) Ich hab da immer mit 01 angefangen.
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#4

27.10.2021, 14:44

Deine Nummerierung hauts doch spätestens mit dem zweiten Schriftsatz bei 01_AnlageK17 sowieso durcheinander. Außer, Du nennst den Schriftsatz auch wieder 00. Ah, vielleicht mach ich das ab jetzt so.

Ansonsten wie oben, bei mir heißen die Dateinamen schon sehr beschreibend, und die Bezeichnung ist dann nur nochmal Schriftsatz vom 11.11.1111 - es ist gar nicht sicher, dass die Bezeichnung den Empfänger überhaupt erreicht, deshalb sollte schon der Dateiname aussagekräftig sein.
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#5

27.10.2021, 16:23

Wieso beim zweiten Schriftsatz? Passen in eine beA-Nachricht nur 16 Anlagen?
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#6

27.10.2021, 17:03

Nein, aber es soll vorkommen dass allein Klage und Klageerwiderung samt Anlagen nicht reichen, um durch eine Instanz zu kommen. ;) Und wenn Du Deine Anlagen weiter durchnummerierst, dann fehlt Dir im zweiten und allen weiteren Schriftsätzen die Nummer für den Schriftsatz, bevor es mit den Anlagen weitergeht.
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#7

27.10.2021, 17:36

Vielleicht bin ich da nicht aktuell, aber meines Wissens nach werden die Dateien an den meisten Gerichten sowieso noch ausgedruckt, wenn man die Klage per beA schickt. Wenn in der Akte dann der Ausdruck ist, sieht der Richter den Namen und die Bezeichnung eh nicht. Wie es bei der elektronischen Akte, wenn sie denn mal kommt, ist, weiß ich aber auch nicht
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#8

27.10.2021, 18:06

Es scheint dafür auch noch keine Handlungsanweisungen zu geben, die über "so machen wir das hier" hinausgehen. Kollege ist ja Sozialrechtler, und unser SG war/ist Pilotgericht, deshalb kriegen wir hier recht früh mit, was so passiert. Wie so eine e-Akte beim Gericht aussieht, und ob/wie paginiert wird, war aber noch nicht zu ermitteln. Akteneinsicht ist auch ein Traum, da muss auch noch was Besseres kommen, bevor das zb bei den Strafabteilungen Einzug hält. Ich kann ja nicht 97 einzelne Dateien öffnen, die vielleicht noch nicht mal sortiert sind. Unsere Bußgeldstelle hat allerdings schon seit Jahrzehnten e-Akte, da muss es schließlich auch irgendwie gehen.
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#9

02.11.2021, 14:58

Hier gibt es nicht mehr allzu viele Gerichte, die noch ausdrucken und der Vorschlag mit der Nummerierung kam vom hiesigen LG. Also machen wir das ab jetzt bei jedem Gericht, weil es auch wirklich praktisch ist. 00 = Schriftsatz und Anlagen danach mit 01..... So wird das auch bei der Übermittlung ordentlich untereinander geschickt und kommt auch so an. Es ist zum Teil schon fürchterlich, welches Kuddelmuddel man so bekommt. :angst
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#10

02.11.2021, 15:15

Und was machst Du im 2. Schriftsatz? Wieder von vorn anfangen, oder weiter durchnummerieren, was dann zu Verschiebung bei den Anlage-Nummern führt? Ich hab mich jetzt dafür entschieden, es mal mit 00_ auch für jeden Schriftsatz zu probieren.
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