Foko anlegen, MB erstellen und dann über E-Mahnverfahren, "Neu", Antrag auf Erlass MB, dann schlägt er Dir die erstellten Anträge vor (es können auch mehrere in eine Datei) und erstellen. Achte bei den Einstellungen darauf, was (Geb. und GK) wann und wo gebucht werden soll. Ich buche immer erst mit Erstellung der EDA-Datei, falls ich den Antrag korrigieren muss. Und überlege, was wirklich ausgedruckt werden muss. Ich drucke die Anträge sowie die Protokolle. Die Protokolle kommen in einen Extra-Ordner, da halt auch mehrere Anträge drin sein können und ich die in der jeweiligen Akte nicht brauche.
Der Rest läuft recht automatisch und er packt die EDA-Datei in den Postausgang des unterzeichnenden RA. Falls sich bei Euch Postausgang und RA-Micro auch nicht vertragen, kannst Du die Datei über den Button "Upload" in den Export-Ordner von RA-Micro verschieben und dann über die beA-Benutzeroberfläche in die Nachricht importieren.
Die Hilfe-Seite zu den Einstellungen des E-Mahnverfahren ist sehr detailliert und - ich habe gerade nachgeschaut - Ausbaugrad 127 ist richtig, damit bekommt man alle Nachrichten des Mahngerichtes elektronisch und kann selbst auch alle Anträge (Folgeanträge, Neuzustellungen und sogar Widersprüche) elektronisch einreichen.
Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA
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Super, ich danke Dir und komme drauf zurück, wenn die Kennziffer da ist.
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Gerne, bis dann.Adora Belle hat geschrieben: ↑28.05.2020, 10:36Super, ich danke Dir und komme drauf zurück, wenn die Kennziffer da ist.
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Hallo,
nun habe ich auch eine Frage zu diesem Thema.....
In einem Mahnverfahren habe ich nun den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt. Nun kam beim Versenden von Seiten des Anwalts die Frage auf, was beim "Nachrichtentyp" anzugeben ist. "Allgemeine Nachricht" oder "Mahnantrag".....
Also ich persönlich denke, dass dies nun vorliegend keinen großen Unterschied macht bzw. ich würde Allgemeine Nachricht nehmen aber ich soll das abklären. Beim Amtsgericht Stuttgart erreiche ich nun leider telefonisch niemand der mir Auskunft geben kann.
Vielen Dank im voraus
HG
alda
nun habe ich auch eine Frage zu diesem Thema.....
In einem Mahnverfahren habe ich nun den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt. Nun kam beim Versenden von Seiten des Anwalts die Frage auf, was beim "Nachrichtentyp" anzugeben ist. "Allgemeine Nachricht" oder "Mahnantrag".....
Also ich persönlich denke, dass dies nun vorliegend keinen großen Unterschied macht bzw. ich würde Allgemeine Nachricht nehmen aber ich soll das abklären. Beim Amtsgericht Stuttgart erreiche ich nun leider telefonisch niemand der mir Auskunft geben kann.
Vielen Dank im voraus
HG
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blöde Fragen gibts doch, habe jetzt eine: VB Antrag auf Papier, maschinenlesbar aus mahnantrag.de ausgedruckt, der müsste doch noch erlaubt sein? Oder meinen die mit maschinell, dass nur eda über beA eingereicht werden darf? bin grad verwirrt
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Ja, der ist noch erlaubt.