Hallo Leute!
Mal ne Frage:
Kann man ein Nießbrauch an einem Anteil bestellen? Also, wenn z. B. zu 3/4 Tochter und zu 1/4 Sohn Eigentümer sind und die Tochter der Mutter an ihrem Anteil ein Nießbrauch bestellen will. Ich glaube nämlich nicht, dass das geht. Weiß aber nicht so genau, wo ich das finde.
Danke für Eure Antworten
Nießbrauchrecht an 3/4 Eigentumsanteil?
- Lotti
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Die Mutter soll da ja auch wohnen! Aber es widerstrebt mir, ein NIeßbrauch an einem Anteil zu bestellen. Denn letztlich gehört ja jeder Raum und jeder Quadratmeter zu 1/4 dem Sohn, und der bestellt dieses Nießbrauch ja nun nicht mit.
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
Hallo!
Bestellen kann man einen Nießbrauch an Miteigentumsanteilen schon, ist auch im Grundbuch eintragbar. Ob das allerdings was bringt, ist die andere Frage.
Ein Nießbrauch berechtigt die Mutter auch zum Wohnen, Vermieten und zur "Fruchtziehung" aus dem Nießbrauchsgegenstand (z.B. bereits erzielte Mieteinnahmen). Doch welche Räume mit dem 3/4-Anteil verbunden sind, ist ja nicht geregelt, da es sich ja um keine Wohnung mit Sondereigentum handelt. Somit ist auch nicht zuordbar, auf welche Räume sich der Anteil und damit der Nießbrauch in der Natur erstreckt.
Eine Benützungsregelung zwischen den Miteigentümern dürfte ja wohl nicht getroffen worden sein, zur Abgrenzung der Nutzung.
Ohne Mitwirkung des Sohnes (entweder zur Einräumung am ganzen Objekt oder zur Gestattung der Nutzung an bestimmten Räumen) dürfte eine Nießbrauchsbestellung wenig sinnvoll sein.
Sofern die Mutter allerdings nicht selbst einziehen und vermieten will, sondern nur den Nießbrauch aus den Erträgen des Anteils ziehen will (an bestehenden Mieteinnahmen), kann Nießbrauch sinnvoll sein.
Also: Regelung, was für Räume die Mutter nutzen darf, ist erforderlich - dies geht aber nicth ohne den Sohn. Und dann kann man den Nießbrauch auch gleich am ganzen Objekt eintragen lassen, da der Eintrag am Anteil zwar möglich aber nicht sinnvoll ist.
Bestellen kann man einen Nießbrauch an Miteigentumsanteilen schon, ist auch im Grundbuch eintragbar. Ob das allerdings was bringt, ist die andere Frage.
Ein Nießbrauch berechtigt die Mutter auch zum Wohnen, Vermieten und zur "Fruchtziehung" aus dem Nießbrauchsgegenstand (z.B. bereits erzielte Mieteinnahmen). Doch welche Räume mit dem 3/4-Anteil verbunden sind, ist ja nicht geregelt, da es sich ja um keine Wohnung mit Sondereigentum handelt. Somit ist auch nicht zuordbar, auf welche Räume sich der Anteil und damit der Nießbrauch in der Natur erstreckt.
Eine Benützungsregelung zwischen den Miteigentümern dürfte ja wohl nicht getroffen worden sein, zur Abgrenzung der Nutzung.
Ohne Mitwirkung des Sohnes (entweder zur Einräumung am ganzen Objekt oder zur Gestattung der Nutzung an bestimmten Räumen) dürfte eine Nießbrauchsbestellung wenig sinnvoll sein.
Sofern die Mutter allerdings nicht selbst einziehen und vermieten will, sondern nur den Nießbrauch aus den Erträgen des Anteils ziehen will (an bestehenden Mieteinnahmen), kann Nießbrauch sinnvoll sein.
Also: Regelung, was für Räume die Mutter nutzen darf, ist erforderlich - dies geht aber nicth ohne den Sohn. Und dann kann man den Nießbrauch auch gleich am ganzen Objekt eintragen lassen, da der Eintrag am Anteil zwar möglich aber nicht sinnvoll ist.
@ Pepsi : Nießbrauch kann auch an Geschäftsanteilen und sogar an Sachen eingeräumt werden. (Da haben die Beteiligten oft ziemliche Flausen im Kopf)
- Lena
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Ja, ich schließe mich ebenfalls an!
Wobei das aus steuerlichen Gründen vielleicht schon sinnvoll sein kann das nur an einem Teil einzutragen (dann kann auch der Sohn ggf. noch Ausgaben absetzen und so) Wenn die Familie sich einig ist kann man dann auch auf ne Benutzungsregelung verzichten (die gabs ja derzeit ggf. zwischen Tochter und SOhn bestimmt auch nicht)
Man sollte auf jeden Fall die Hintergründe - das WARUM - erfragen, nicht dass das einfach nur so gemacht werden soll...
Wobei das aus steuerlichen Gründen vielleicht schon sinnvoll sein kann das nur an einem Teil einzutragen (dann kann auch der Sohn ggf. noch Ausgaben absetzen und so) Wenn die Familie sich einig ist kann man dann auch auf ne Benutzungsregelung verzichten (die gabs ja derzeit ggf. zwischen Tochter und SOhn bestimmt auch nicht)
Man sollte auf jeden Fall die Hintergründe - das WARUM - erfragen, nicht dass das einfach nur so gemacht werden soll...
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Hi Lotti!
Ich schließe mich meinen Vorposterinnen an!
Wir hatten das hier in der Praxis schon häufiger und haben das auch schon ins Grundbuch so eintragen lassen. Das gibt keine Probleme!
Ich schließe mich meinen Vorposterinnen an!
Wir hatten das hier in der Praxis schon häufiger und haben das auch schon ins Grundbuch so eintragen lassen. Das gibt keine Probleme!