vollmachtloser Vertreter beim Erbscheinsantrag?
Verfasst: 31.10.2023, 14:09
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ein Erbscheinsantrag soll vorbereitet werden und die beiden einzigen Erben können nicht selbst zur Beurkundung zu uns kommen (zu weit weg bzw. 1 x Ausland).
Kann jetzt jemand als vollmachtloser Vertreter auftreten und die Erben genehmigen nach?
Oder müssen die zwingend selbst kommen? Es muss ja eidesstattlich versichert werden, kann man denn so etwas einfach nachgenehmigen?
grübel grübel
und Danke für Rückmeldungen.
ich habe folgendes Problem:
Ein Erbscheinsantrag soll vorbereitet werden und die beiden einzigen Erben können nicht selbst zur Beurkundung zu uns kommen (zu weit weg bzw. 1 x Ausland).
Kann jetzt jemand als vollmachtloser Vertreter auftreten und die Erben genehmigen nach?
Oder müssen die zwingend selbst kommen? Es muss ja eidesstattlich versichert werden, kann man denn so etwas einfach nachgenehmigen?
grübel grübel
und Danke für Rückmeldungen.