Seite 1 von 1

vollmachtloser Vertreter beim Erbscheinsantrag?

Verfasst: 31.10.2023, 14:09
von Resa
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ein Erbscheinsantrag soll vorbereitet werden und die beiden einzigen Erben können nicht selbst zur Beurkundung zu uns kommen (zu weit weg bzw. 1 x Ausland).

Kann jetzt jemand als vollmachtloser Vertreter auftreten und die Erben genehmigen nach?
Oder müssen die zwingend selbst kommen? Es muss ja eidesstattlich versichert werden, kann man denn so etwas einfach nachgenehmigen?

grübel grübel

und Danke für Rückmeldungen.

Re: vollmachtloser Vertreter beim Erbscheinsantrag?

Verfasst: 31.10.2023, 18:45
von Feldhamster
Wir hatten folgende Konstellation: Bevollmächtigung für Erbscheinsantrag. Mein Chef ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass Vollmacht beurkundet werden muss wegen der eidesstattlichen Versicherung. Weil dadurch im Endeffekt doppelte Kosten entstehen, haben die Mandanten alles möglich gemacht um selbst zur Beurkundung zu erscheinen.

Re: vollmachtloser Vertreter beim Erbscheinsantrag?

Verfasst: 01.11.2023, 21:31
von Notariatsmann
Grundsätzlich ist keine gewillkürte Stellvertretung und damit auch keine vollmachtlose Vertretung zulässig. Für mögliche umstrittene Ausnahmen, wie bestehende Geschäftsunfähigkeit/Vorsorgevollmacht, ist hier ebenfalls nichts ersichtlich.

Re: vollmachtloser Vertreter beim Erbscheinsantrag?

Verfasst: 02.11.2023, 14:14
von Resa
Vielen Dank für die Antworten - es sieht so aus, als ob auch zu uns doch einer der Erben persönlich kommt.