Erbnachweise für Erbschein
Verfasst: 08.09.2023, 12:35
Guten morgen,
zu einem Erbscheinsantrag habe ich bezüglich der einzureichenden Erbnachweise folgende Frage/n:
Die Erblasserin ist 1933 (!) geboren und 2023 verstorben. Keine Kinder. Kein Testament.
Vorverstorben: Ehemann, Eltern, Bruder, Schwester
Erben: 1 Nichte und 1 Neffe
Jetzt erstmal eine grundsätzliche Frage: Wenn von Eheleuten einer vor-verstorben ist - reicht dann die Sterbeurkunde in Kopie - oder muss man trotzdem Heiratsurkunde (Original oder begl. FK) u. Sterbeurkunde (Original oder begl. FK) einreichen?
Von der vor-verstorbenen Schwester habe ich zwar die Sterbeurkunde und einen ur-alten Geburtsschein - aber aus keinem der Dokumente ergibt sich, wer ihre Eltern waren - da bräuchte ich doch sicher noch einen Nachweis, dass diese Schwester auch die "Schwester der Erblasserin" war - oder genügt es, das eidesstattlich zu versichern (da sie ja ohnehin vor-verstorben ist?)
Und wie verhält es sich mit den vor-verstorbenen Eltern - muss man da auch Sterbeurkunden im Original oder begl. FK einreichen - oder auch nur eV, dass sie vorverstorben sind ?
Sorry, für die vielen Fragen - aber ich ertrinke gerade in ur-alten kaum lesbaren Dokumenten und steige nicht mehr durch.
Vielen Dank schon mal!
zu einem Erbscheinsantrag habe ich bezüglich der einzureichenden Erbnachweise folgende Frage/n:
Die Erblasserin ist 1933 (!) geboren und 2023 verstorben. Keine Kinder. Kein Testament.
Vorverstorben: Ehemann, Eltern, Bruder, Schwester
Erben: 1 Nichte und 1 Neffe
Jetzt erstmal eine grundsätzliche Frage: Wenn von Eheleuten einer vor-verstorben ist - reicht dann die Sterbeurkunde in Kopie - oder muss man trotzdem Heiratsurkunde (Original oder begl. FK) u. Sterbeurkunde (Original oder begl. FK) einreichen?
Von der vor-verstorbenen Schwester habe ich zwar die Sterbeurkunde und einen ur-alten Geburtsschein - aber aus keinem der Dokumente ergibt sich, wer ihre Eltern waren - da bräuchte ich doch sicher noch einen Nachweis, dass diese Schwester auch die "Schwester der Erblasserin" war - oder genügt es, das eidesstattlich zu versichern (da sie ja ohnehin vor-verstorben ist?)
Und wie verhält es sich mit den vor-verstorbenen Eltern - muss man da auch Sterbeurkunden im Original oder begl. FK einreichen - oder auch nur eV, dass sie vorverstorben sind ?
Sorry, für die vielen Fragen - aber ich ertrinke gerade in ur-alten kaum lesbaren Dokumenten und steige nicht mehr durch.
Vielen Dank schon mal!