Erbnachweise für Erbschein

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Resa
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#1

08.09.2023, 12:35

Guten morgen,

zu einem Erbscheinsantrag habe ich bezüglich der einzureichenden Erbnachweise folgende Frage/n:

Die Erblasserin ist 1933 (!) geboren und 2023 verstorben. Keine Kinder. Kein Testament.

Vorverstorben: Ehemann, Eltern, Bruder, Schwester
Erben: 1 Nichte und 1 Neffe

Jetzt erstmal eine grundsätzliche Frage: Wenn von Eheleuten einer vor-verstorben ist - reicht dann die Sterbeurkunde in Kopie - oder muss man trotzdem Heiratsurkunde (Original oder begl. FK) u. Sterbeurkunde (Original oder begl. FK) einreichen?

Von der vor-verstorbenen Schwester habe ich zwar die Sterbeurkunde und einen ur-alten Geburtsschein - aber aus keinem der Dokumente ergibt sich, wer ihre Eltern waren - da bräuchte ich doch sicher noch einen Nachweis, dass diese Schwester auch die "Schwester der Erblasserin" war - oder genügt es, das eidesstattlich zu versichern (da sie ja ohnehin vor-verstorben ist?)

Und wie verhält es sich mit den vor-verstorbenen Eltern - muss man da auch Sterbeurkunden im Original oder begl. FK einreichen - oder auch nur eV, dass sie vorverstorben sind ?

Sorry, für die vielen Fragen - aber ich ertrinke gerade in ur-alten kaum lesbaren Dokumenten und steige nicht mehr durch.

Vielen Dank schon mal!
Feldhamster
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#2

08.09.2023, 17:45

Beim Todesfall des zweiten Ehegatten reiche ich immer nur die Sterbeurkunden von beiden ein, keine Heiratsurkunde. Wurde bisher auch nie beanstandet.

Von der Erblasserin würde ich hier noch eine Geburtsurkunde einreichen, aus der sich die Eltern ergeben; von den vorverstorbenen Eltern zudem die Sterbeurkunden.

Auch die Abstammungsnachweise mit Namen der Eltern der vorverstorbenen Schwester sind notwendig, weil die Erben von ihr abstammen.

Wenn die Mandanten dir die Unterlagen nicht beibringen können, alles als e. V. erklären mit Ausführungen, dass man sich vergeblich bemüht hat, Personenstandsurkunden zu bekommen,was man diesbezüglich unternommen hat etc. Das Gericht wird dann vermutlich allein weiter forschen. Zügig dürfte der Erbschein eher nicht erteilt werden...
Resa
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#3

11.09.2023, 09:18

Vielen lieben Dank für die Rückmeldung!
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