Rücktritt vom Erbvertrag, öffentliche Zustellung gem. § 132 S. 2 BGB

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Nicessje
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#1

07.09.2023, 11:27

Ein Ehepaar hat im Jahr 2010 einen notariellen Erbvertrag geschlossen. Deren Ehe wurde im Jahr 2020 rechtskräftig geschieden.

Die Frau hat nunmehr über eine notarielle Urkunde den Rücktritt von dem vorgenannten Erbvertrag erklärt.

Weil der Aufenthaltsort und/oder Anschrift des Ex-Mannes unbekannt ist, ist das Notariat nunmehr aufgefordert, die Zustellung gem. § 132 S. 2 BGB zu veranlassen.

Das Notariat hat den Zustellungsauftrag elektronisch über das XNP an das Amtsgericht übermittelt.
Innerhalb des AG wurde unser Zustellungsauftrag an das Nachlassgericht weitergeleitet. Der Rechtspfleger hat uns darüber informiert, dass er nicht dafür zuständig sei und unseren Eingang gelöscht.
Welche Stelle bei Gericht richtigerweise dafür zuständig ist, konnte oder wollte er uns nicht mitteilen.

Somit wurde der Ball sehr geschickt an uns zurück gespielt.

Kann mir jemand die erforderliche Information geben, welche Stelle bei dem Amtsgericht für die öffentliche Zustellung eines Rücktritts von einem Erbvertrag zuständig ist?
Husky98
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#2

07.09.2023, 11:39

Nicessje hat geschrieben:
07.09.2023, 11:27
Kann mir jemand die erforderliche Information geben, welche Stelle bei dem Amtsgericht für die öffentliche Zustellung eines Rücktritts von einem Erbvertrag zuständig ist?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten, weil die Zuständigkeit sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des betreffenden Gerichts richtet. Dass der Eingang einfach gelöscht wurde, finde ich sehr befremdlich.

Ich würde mich an die Gerichtsverwaltung wenden, den Sachverhalt (einschließlich der erfolgten Löschung des Eingangs) schildern und darum bitten, die intern zuständige Stelle zu benennen.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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