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Gegner in die 2. Stufe "zwingen"

Verfasst: 05.09.2023, 14:25
von SSchall
Hallo zusammen!

Wir haben einen Fall in einer Erbsache, der bislang noch nicht so eingetreten ist und stehen jetzt etwas auf dem Schlauch.

Die Gegenseite hat Klage auf Zahlung und Auskunft in einer Nachlasssache eingereicht. Die Klage wurde insgesamt abgewiesen, die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gegen das Urteil wurde kein Rechtsmittel eingelegt. Wie kommen wir denn jetzt an unser Geld? Kann man die Gegenseite jetzt irgendwie in die nächste Stufe zwingen? Von selbst wird von da aus wohl einfach nichts weiter unternommen werden.

Re: Gegner in die 2. Stufe "zwingen"

Verfasst: 05.09.2023, 14:38
von pitz
KGE beantragen und dann KFA - würde ich jetzt einfach sagen. :kopfkratz

Re: Gegner in die 2. Stufe "zwingen"

Verfasst: 05.09.2023, 14:46
von Oliverreinhardt2
Wie @pitz geschrieben:

KGE-Antrag bei Gericht des 1. Rechtszuges stellen, danach ganz normal abrechnen.