Geltendmachung Betreuervergütung gegen die Erben des zu Betreuenden
Verfasst: 21.08.2023, 13:53
Hallo. Ich bin mir nicht sicher, ob Erbrecht der richtige Thread für meine Frage ist - ggf. bitte verschieben.
Folgender Sachverhalt:
Chef ist rechtlicher Betreuer einer Dame gewesen die vor kurzem verstorben ist. Da sie nicht mittellos war, haben wir jetzt v. Betreuungsgericht einen Beschluss mit folgendem Wortlaut erhalten:
"Dem Betreuer wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom ... bis ... gegen den Nachlass, vertreten durch den Erben Max Mustermann (Ehemann) eine Vergütung in Höhe von ... festgesetzt.
Ich habe den Ehemann jetzt angeschrieben und unter Darstellung des Sachverhalts und Übersendung einer Kopie des Vergütungsbeschlusses unter Fristsetzung um Zahlung gebeten. Aber was ist wenn da nichts kommt, wie geht es dann weiter?
An das Nachlassgericht wenden und fragen, ob ein Erbschein vorliegt ist klar, aber was wenn nicht?
Und wenn ein Erbschein vorliegt und keine Zahlung erfolgt, wie muss ich dann weiter vorgehen? Kann ich den Beschluss mit dem Erbschein verbinden und vom Betreuungsgericht für vollstreckbar erklären lassen (denke ich eher nicht)?
Oder ist der Beschluss nur Grundlage für meinen dann zu erstellenden Mahnbescheid gegen den/die Erben?
Hier haben mir in der Vergangenheit schon mal Rechtspfleger_innen geholfen, die sich mit der Materie auskennen, aber wie es mit der Durchsetzung des Vergütungsbeschlusses läuft ist mir leider nicht ganz klar.
Vielen Dank.
Folgender Sachverhalt:
Chef ist rechtlicher Betreuer einer Dame gewesen die vor kurzem verstorben ist. Da sie nicht mittellos war, haben wir jetzt v. Betreuungsgericht einen Beschluss mit folgendem Wortlaut erhalten:
"Dem Betreuer wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom ... bis ... gegen den Nachlass, vertreten durch den Erben Max Mustermann (Ehemann) eine Vergütung in Höhe von ... festgesetzt.
Ich habe den Ehemann jetzt angeschrieben und unter Darstellung des Sachverhalts und Übersendung einer Kopie des Vergütungsbeschlusses unter Fristsetzung um Zahlung gebeten. Aber was ist wenn da nichts kommt, wie geht es dann weiter?
An das Nachlassgericht wenden und fragen, ob ein Erbschein vorliegt ist klar, aber was wenn nicht?
Und wenn ein Erbschein vorliegt und keine Zahlung erfolgt, wie muss ich dann weiter vorgehen? Kann ich den Beschluss mit dem Erbschein verbinden und vom Betreuungsgericht für vollstreckbar erklären lassen (denke ich eher nicht)?
Oder ist der Beschluss nur Grundlage für meinen dann zu erstellenden Mahnbescheid gegen den/die Erben?
Hier haben mir in der Vergangenheit schon mal Rechtspfleger_innen geholfen, die sich mit der Materie auskennen, aber wie es mit der Durchsetzung des Vergütungsbeschlusses läuft ist mir leider nicht ganz klar.
Vielen Dank.