Geltendmachung Betreuervergütung gegen die Erben des zu Betreuenden

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Manuel
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#1

21.08.2023, 13:53

Hallo. Ich bin mir nicht sicher, ob Erbrecht der richtige Thread für meine Frage ist - ggf. bitte verschieben.

Folgender Sachverhalt:
Chef ist rechtlicher Betreuer einer Dame gewesen die vor kurzem verstorben ist. Da sie nicht mittellos war, haben wir jetzt v. Betreuungsgericht einen Beschluss mit folgendem Wortlaut erhalten:
"Dem Betreuer wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom ... bis ... gegen den Nachlass, vertreten durch den Erben Max Mustermann (Ehemann) eine Vergütung in Höhe von ... festgesetzt.

Ich habe den Ehemann jetzt angeschrieben und unter Darstellung des Sachverhalts und Übersendung einer Kopie des Vergütungsbeschlusses unter Fristsetzung um Zahlung gebeten. Aber was ist wenn da nichts kommt, wie geht es dann weiter?

An das Nachlassgericht wenden und fragen, ob ein Erbschein vorliegt ist klar, aber was wenn nicht?
Und wenn ein Erbschein vorliegt und keine Zahlung erfolgt, wie muss ich dann weiter vorgehen? Kann ich den Beschluss mit dem Erbschein verbinden und vom Betreuungsgericht für vollstreckbar erklären lassen (denke ich eher nicht)?
Oder ist der Beschluss nur Grundlage für meinen dann zu erstellenden Mahnbescheid gegen den/die Erben?

Hier haben mir in der Vergangenheit schon mal Rechtspfleger_innen geholfen, die sich mit der Materie auskennen, aber wie es mit der Durchsetzung des Vergütungsbeschlusses läuft ist mir leider nicht ganz klar.

Vielen Dank.
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paralegal6
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#2

21.08.2023, 19:07

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Manuel
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#3

22.08.2023, 10:06

paralegal6 hat geschrieben:
21.08.2023, 19:07
Doch, brauchst ne vollstreckbare
https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... C3%BCtung/
Danke. Hilfreich.

In meinem Fall (siehe Ausgangspost) richtet sich der Beschluss gegen die verstorbenen Erben der vormals zu Betreuenden.
Ich brauche also einen Erbschein, damit ich nachvollziehen kann, wer denn überhaupt mein/e Schuldner namentlich sind und ich die Zustellungsvoraussetzungen erfüllen kann.

Kann ich den Erbschein mit dem Beschluss (der ja mein Titel ist) verbinden lassen und gegen die im Erbschein genannten Personen zustellen und anschließend für vollstreckbar erklären lassen? Oder macht das das Gericht wenn ich diesem den Erbschein übersende und um Zustellung anschl. Übersendung der vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellungsklausel bitte?

Wenn es keinen Erbschein gibt, kann ich dann "einfach" sagen, dass der Ehemann der Erbe ist?
Oder muss ich über das zuständige Nachlassgericht (da wo die Frau verstorben ist (Pflegeheim in einem anderen Bundesland) oder da wo sie ihr Haus hatte und ihr Mann auch noch drin wohnhaft ist) einen Erbschein beantragen? Wird dann ein Nachlassverwalter bestellt den ich bezahlen muss für seine Tätigkeit?

Fragen über Fragen in meinem Kopf.
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#4

22.08.2023, 17:06

oben schreibst du vertreten durch den Erben Max Musterman, diese Info muss das Betreuungsgericht ja irgendwo her haben. Einen Erbschein erhalten nur Erben, du bekommst den eh nicht. Warte doch zunächst erstmal ab, ob er zahlt (ist im Bereich Notariat auch nicht wirklich richtig die Frage). Dann frag beim Nachlassgericht nach, ob er angenommen oder ausgeschlagen hat bzw. wer Erbe ist (Kinder?)
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Manuel
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#5

23.08.2023, 08:46

paralegal6 hat geschrieben:
22.08.2023, 17:06
oben schreibst du vertreten durch den Erben Max Musterman, diese Info muss das Betreuungsgericht ja irgendwo her haben. Einen Erbschein erhalten nur Erben, du bekommst den eh nicht. Warte doch zunächst erstmal ab, ob er zahlt (ist im Bereich Notariat auch nicht wirklich richtig die Frage). Dann frag beim Nachlassgericht nach, ob er angenommen oder ausgeschlagen hat bzw. wer Erbe ist (Kinder?)
:thx
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