Erbscheinsantrag u. Priv.Testament elektr einreichen

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Resa
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#1

17.08.2023, 15:46

Hallo an Alle.

Ich habe einen Erbscheinsantrag mit dazugehörigem privaten Testament, das unsererseits noch zur Eröffnung eingereicht werden soll (Eröffnungsantrag im Erbscheinsantrag).

Reiche ich jetzt den Erbscheinsantrag elektronisch ein und übermittele sodann dem Gericht per Post das Original Testament zur Eröffnung?

Was muss man da eventuell noch beachten?
Notariatsmann
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#2

17.08.2023, 17:50

Resa hat geschrieben:
17.08.2023, 15:46
Reiche ich jetzt den Erbscheinsantrag elektronisch ein und übermittele sodann dem Gericht per Post das Original Testament zur Eröffnung?
Genau. Wobei Testamente zur Sicherheit häufig persönlich beim AG abgegeben werden.
Resa
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#3

18.08.2023, 09:02

Guten morgen, vielen Dank !! Dann mache ich das so (persönliche Abgabe scheitert aber, da das Nachlassgericht viel zu weit weg ist).
elena94
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#4

18.08.2023, 11:30

Ich mache es auch genau so, seitdem die Erbscheinsanträge nur noch elektronisch zu stellen sind.
Privatschriftliche Testamente reichen wir bei entfernter gelegenen Amtsgerichten per Einschreiben (ggfs. mit Rückschein) ein, zusätzlich wird natürlich ein Scan zur E-Akte genommen. Bei "unserem" lokalen AG geschieht die Einreichung i.d.R. per Gerichtsfach, da geht fast täglich jemand von uns hin.
Im elektronischen Antrag/Anschreiben weise ich auf die separate Einreichung des priv. Testaments hin und umgekehrt.

Klappt so bisher alles gut. :wink1
Liebe Grüße :wink1
Eli
Resa
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#5

18.08.2023, 12:00

Ganz lieben herzlichen Dank an!
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