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2. Ausfertigung Erbschein

Verfasst: 17.08.2023, 11:56
von Hühnerhaufen
Hallo,

folgende Frage soll ich für eine Anwältin hier klären (wir sind keine Notare):

Mandantin aus Argentien ruft an, ihr verstorbener Mann hätte Häuser, Grundstücke in Deutschland. Um darüber Auskünfte erhalten zu können, benötigen wir einen Erbschein.
Nun hat sich ihre Schwiegermutter bereits eine 1. Ausfertigung des Erbescheins erteilen lassen. Dieser liegt uns in Kopie vor. Auch unsere Mandantin ist dort als Erbin eingetragen.

Nun die Frage: Wenn wir eine 2. Ausfertigung des Erbscheins beantragen wollen für unsere Mandantin, reicht da ein Ein- bzw. Zweizeiler, weil sie ja schon auf diesem Erbschein steht. Oder muss dieser neu beantragt werden?

Viele Grüße
Hühnerhaufen

Re: 2. Ausfertigung Erbschein

Verfasst: 17.08.2023, 12:16
von Husky98
Hühnerhaufen hat geschrieben:
17.08.2023, 11:56
Wenn wir eine 2. Ausfertigung des Erbscheins beantragen wollen für unsere Mandantin, reicht da ein Ein- bzw. Zweizeiler, weil sie ja schon auf diesem Erbschein steht.
Hallo Hühnerhaufen ;) ,

ja, das reicht. Ein neuer Erbscheinsantrag ist nicht erforderlich.

Liebe Grüße
Husky98

Re: 2. Ausfertigung Erbschein

Verfasst: 17.08.2023, 13:21
von Hühnerhaufen
:dankeschoen

mein lieber Husky

Re: 2. Ausfertigung Erbschein

Verfasst: 17.08.2023, 13:30
von Husky98
Sehr gerne! :wink2