Es gibt ein Testament aus dem im Grunde genommen hervorgeht, dass Person X nur dann Erbe wird, wenn Person Y kinderlos und unverheiratet gestorben ist.
Also müsste also ein Erbschein beantragt werden, weil an dem eröffneten Testament allein Zweifel offen sind, wer Erbe ist.
Ich würde Sterbeurkunde, notarielles Testament, eidesstattliche Versicherung und Erbscheinantrag zum Nachlassgericht schicken, reicht das aus oder sind in der Konstellation Probleme zu erwarten?
Unterlagen Erbscheinantrag der besonderen Art
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Du benötigst: Sterbeurkunde, dass Testament, den Personalausweis, Geburtsurkunde des Erben und ggf. ein Nachlassverzeichnis.
Der Rpfl. erstellt den Erbschein bzgl. des notariellen Testamentes, welches vorher zu eröffnen ist (Testamentseröffnung).
Damit wird der Inhalt des Testamentes bekannt und gleichlautend wird der Erbschein erstellt.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Ich denke nicht, dass man eine Geburtsurkunde des Testamentserben benötigt. Allerdings müsste im Erbscheinsantrag zum Wegfall der Person Y etwas gesagt werden, sonst kann ja das Gericht, genau wie ein sonstiger Leser des Testaments, nicht wissen, wie die Erbfolge ist. Wenn X Ersatzerbe*IN ist, wäre jedenfalls der Wegfall von Y durch Sterbeurkunde zu belegen (§ 352 I Nr. 4, Satz 2 FamFG).
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Sorry, habe mich missverständlich ausgedrückt
Erblasser hat ein Testament, dass ein Freund Erbe wird, aber nur dann, wenn der Erblasser kinderlos und unverheiratet verstorben ist.
Ist beim Erbscheinantrag wegen der Einschränkung etwas zu beachten?
Laut meinem Kenntnisstand war der Erblasser ledig und hatte keine Kinder.
Erblasser hat ein Testament, dass ein Freund Erbe wird, aber nur dann, wenn der Erblasser kinderlos und unverheiratet verstorben ist.
Ist beim Erbscheinantrag wegen der Einschränkung etwas zu beachten?
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Unverheiratet ergibt sich aus der Sterbeurkunde. Kinderlos muss an Eides statt versichert werden. Ob das dann dem Gericht ausreicht muss abgewartet werden.