Personenstandsurkunden bei Erbscheinsantrag
Verfasst: 12.07.2023, 13:40
Hallöchen,
ich habe einen Erbscheinsantrag nebst Personenstandsurkunden elektronisch beim AG eingereicht. Die Personenstandsurkunden wurden aus dem Familienbuch elektronisch beglaubigt und signiert. Jetzt verlangt der Rechtspfleger das Familienstammbuch im Original. Frage: Gibt es dafür einen rechtlichen Hintergrund? Der fast 90-jährige Mandant möchte verständlicherweise sein Familienstammbuch ungern auf die Reise per Post schicken...
Danke für Eurer Wissen
LG Carmen
ich habe einen Erbscheinsantrag nebst Personenstandsurkunden elektronisch beim AG eingereicht. Die Personenstandsurkunden wurden aus dem Familienbuch elektronisch beglaubigt und signiert. Jetzt verlangt der Rechtspfleger das Familienstammbuch im Original. Frage: Gibt es dafür einen rechtlichen Hintergrund? Der fast 90-jährige Mandant möchte verständlicherweise sein Familienstammbuch ungern auf die Reise per Post schicken...
Danke für Eurer Wissen
LG Carmen