Personenstandsurkunden bei Erbscheinsantrag

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Plüsch
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#1

12.07.2023, 13:40

Hallöchen,

ich habe einen Erbscheinsantrag nebst Personenstandsurkunden elektronisch beim AG eingereicht. Die Personenstandsurkunden wurden aus dem Familienbuch elektronisch beglaubigt und signiert. Jetzt verlangt der Rechtspfleger das Familienstammbuch im Original. Frage: Gibt es dafür einen rechtlichen Hintergrund? Der fast 90-jährige Mandant möchte verständlicherweise sein Familienstammbuch ungern auf die Reise per Post schicken...

Danke für Eurer Wissen

LG Carmen
Oliverreinhardt2
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#2

12.07.2023, 13:52

Hallo,

es ist zunächst festzustellen, wer die elektronische Signatur angebracht hat? Wenn dein RA dies war, so reicht m.E. diese Signatur & Beglaubigung nicht aus, anders würde es sich verhalten, wenn ein Notar die Signatur & Beglaubigung angebracht hätte. Ein RA kann keine öffentliche Beglaubigung vornehmen.
Im Erbscheinsverfahren sind die Urkunden zur Beantragung eines Erbscheins im Original bei dem Nachlassgericht einzureichen / vorzulegen, § 352 FamFG.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
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Feldhamster
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#3

12.07.2023, 20:46

Weil die Frage im Notarbereich gestellt worden ist, vermute ich, dass die elektronische Einreichung von einem Notar erfolgte. Bisher reichten bei mir immer die elektronischen Beglaubigungen. § 352 FamFG beinhaltet auch keine Formvorschrift Originale (oder ich habe es überlesen). Öffentlich beglaubigte Form genügte bisher in den Fällen meines Chefs, zumal ja elektronisch eingereicht werden soll nach § 14b FamFG.

Ich würde mal mit dem Rechtspfleger telefonieren und nach der Begründung fragen.
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