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Personenstandsurkunden bei Erbscheinsantrag

Verfasst: 12.07.2023, 13:40
von Plüsch
Hallöchen,

ich habe einen Erbscheinsantrag nebst Personenstandsurkunden elektronisch beim AG eingereicht. Die Personenstandsurkunden wurden aus dem Familienbuch elektronisch beglaubigt und signiert. Jetzt verlangt der Rechtspfleger das Familienstammbuch im Original. Frage: Gibt es dafür einen rechtlichen Hintergrund? Der fast 90-jährige Mandant möchte verständlicherweise sein Familienstammbuch ungern auf die Reise per Post schicken...

Danke für Eurer Wissen

LG Carmen

Re: Personenstandsurkunden bei Erbscheinsantrag

Verfasst: 12.07.2023, 13:52
von Oliverreinhardt2
Hallo,

es ist zunächst festzustellen, wer die elektronische Signatur angebracht hat? Wenn dein RA dies war, so reicht m.E. diese Signatur & Beglaubigung nicht aus, anders würde es sich verhalten, wenn ein Notar die Signatur & Beglaubigung angebracht hätte. Ein RA kann keine öffentliche Beglaubigung vornehmen.
Im Erbscheinsverfahren sind die Urkunden zur Beantragung eines Erbscheins im Original bei dem Nachlassgericht einzureichen / vorzulegen, § 352 FamFG.

Re: Personenstandsurkunden bei Erbscheinsantrag

Verfasst: 12.07.2023, 20:46
von Feldhamster
Weil die Frage im Notarbereich gestellt worden ist, vermute ich, dass die elektronische Einreichung von einem Notar erfolgte. Bisher reichten bei mir immer die elektronischen Beglaubigungen. § 352 FamFG beinhaltet auch keine Formvorschrift Originale (oder ich habe es überlesen). Öffentlich beglaubigte Form genügte bisher in den Fällen meines Chefs, zumal ja elektronisch eingereicht werden soll nach § 14b FamFG.

Ich würde mal mit dem Rechtspfleger telefonieren und nach der Begründung fragen.