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Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Verfasst: 12.07.2023, 08:04
von Ramona A.
Guten Morgen,
ich stehe bei einer Sache etwas auf dem Schlauch und bräuchte Gedankeninput:
Zum Sachverhalt:
Franz Josef und Maria errichten ein gemeinschaftliches, privatschriftliches Testament. In diesem Testament setzen sie sich wechselseitig zu Alleinerben ein.
Sie bestimmen: Nacherben im weiteren Todesfall sollen -vorbehaltlich einer späteren erbvertraglichen Regelung- unsere fünf gemeinsamen Kinder sein.
Maria stirbt. Es gibt einen Erbschein, Franz Josef ist Alleinerbe. Das Grundbuch wird berichtigt, es wird ein Nacherbenvermerk eingetragen.
Franz Josef stirbt. Die 5 Kinder setzen sich im Rahmen eins Erbauseinandersetzungsvertrages auseinander, 1 Kind übernimmt die Immobilie und zahlt die übrigen Geschwister aus.
Wir stellen den Antrag auf Eigentumsumschreibung auf den Sohn und Löschung des Nacherbenvermerks.
Der Grundbuchbeamte möchte jetzt einen Erbnachweis, der den Eintritt der Nacherbfolge nach Maria belegt.
Was könnte denn als Erbnachweis dienen? Das eröffnete Testament?

Re: Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Verfasst: 12.07.2023, 08:28
von Oliverreinhardt2
Guten Morgen,

der Nachweis über die Nacherbschaft wird durch eine beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments / Erbvertrages, nebst Eröffnungsprotokoll erbracht.
Bei privatschriftlichen Testamenten ist der Nachweis via des Erbscheines erbracht.

Re: Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Verfasst: 12.07.2023, 20:54
von Feldhamster
Gibt es einen Erbschein nach Franz Josef? Damit kann mE nachgewiesen werden, dass die Nacherbfolge eingetreten ist durch den Tod von Franz Josef.

Re: Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Verfasst: 13.07.2023, 07:48
von Ramona A.
Moin,
ja den gibt es. Erben sind die fünf Kinder.

Re: Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Verfasst: 13.07.2023, 19:26
von Feldhamster
Dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum die beiden Erbscheine dem Grundbuchamt nicht ausreichen....

Re: Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Verfasst: 15.07.2023, 14:25
von NoFaWi
Das GBA hat Recht. Du hast zwar zwei Erbscheine, einer davon ist aber nur ein „Vorerben-Erbschein“. Mit Eintritt des Nacherbfalls wird der Vorerben-Erschein unrichtig (und die erteilten Ausfertigungen sind zurückzugeben). Die Nacherben müssen mit Eintritt des Nacherbenfalls einen eigenen „End-Erschein“ beantragen.

Re: Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Verfasst: 16.07.2023, 14:00
von Feldhamster
Und wieder was dazugelernt🙂.
Dieses Forum ist echt super!

Re: Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Verfasst: 17.07.2023, 10:31
von Ramona A.
Moin,
dieses Verfahren hat mir der Rechtspfleger gerade bestätigt.
Ich muss jetzt tatsächlich einen weiteren Erbschein beantragen lassen.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht...