Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft
Verfasst: 12.07.2023, 08:04
Guten Morgen,
ich stehe bei einer Sache etwas auf dem Schlauch und bräuchte Gedankeninput:
Zum Sachverhalt:
Franz Josef und Maria errichten ein gemeinschaftliches, privatschriftliches Testament. In diesem Testament setzen sie sich wechselseitig zu Alleinerben ein.
Sie bestimmen: Nacherben im weiteren Todesfall sollen -vorbehaltlich einer späteren erbvertraglichen Regelung- unsere fünf gemeinsamen Kinder sein.
Maria stirbt. Es gibt einen Erbschein, Franz Josef ist Alleinerbe. Das Grundbuch wird berichtigt, es wird ein Nacherbenvermerk eingetragen.
Franz Josef stirbt. Die 5 Kinder setzen sich im Rahmen eins Erbauseinandersetzungsvertrages auseinander, 1 Kind übernimmt die Immobilie und zahlt die übrigen Geschwister aus.
Wir stellen den Antrag auf Eigentumsumschreibung auf den Sohn und Löschung des Nacherbenvermerks.
Der Grundbuchbeamte möchte jetzt einen Erbnachweis, der den Eintritt der Nacherbfolge nach Maria belegt.
Was könnte denn als Erbnachweis dienen? Das eröffnete Testament?
ich stehe bei einer Sache etwas auf dem Schlauch und bräuchte Gedankeninput:
Zum Sachverhalt:
Franz Josef und Maria errichten ein gemeinschaftliches, privatschriftliches Testament. In diesem Testament setzen sie sich wechselseitig zu Alleinerben ein.
Sie bestimmen: Nacherben im weiteren Todesfall sollen -vorbehaltlich einer späteren erbvertraglichen Regelung- unsere fünf gemeinsamen Kinder sein.
Maria stirbt. Es gibt einen Erbschein, Franz Josef ist Alleinerbe. Das Grundbuch wird berichtigt, es wird ein Nacherbenvermerk eingetragen.
Franz Josef stirbt. Die 5 Kinder setzen sich im Rahmen eins Erbauseinandersetzungsvertrages auseinander, 1 Kind übernimmt die Immobilie und zahlt die übrigen Geschwister aus.
Wir stellen den Antrag auf Eigentumsumschreibung auf den Sohn und Löschung des Nacherbenvermerks.
Der Grundbuchbeamte möchte jetzt einen Erbnachweis, der den Eintritt der Nacherbfolge nach Maria belegt.
Was könnte denn als Erbnachweis dienen? Das eröffnete Testament?