Erbnachweis bei Vor- und Nacherbschaft

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
Antworten
Ramona A.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 324
Registriert: 02.06.2016, 10:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

12.07.2023, 08:04

Guten Morgen,
ich stehe bei einer Sache etwas auf dem Schlauch und bräuchte Gedankeninput:
Zum Sachverhalt:
Franz Josef und Maria errichten ein gemeinschaftliches, privatschriftliches Testament. In diesem Testament setzen sie sich wechselseitig zu Alleinerben ein.
Sie bestimmen: Nacherben im weiteren Todesfall sollen -vorbehaltlich einer späteren erbvertraglichen Regelung- unsere fünf gemeinsamen Kinder sein.
Maria stirbt. Es gibt einen Erbschein, Franz Josef ist Alleinerbe. Das Grundbuch wird berichtigt, es wird ein Nacherbenvermerk eingetragen.
Franz Josef stirbt. Die 5 Kinder setzen sich im Rahmen eins Erbauseinandersetzungsvertrages auseinander, 1 Kind übernimmt die Immobilie und zahlt die übrigen Geschwister aus.
Wir stellen den Antrag auf Eigentumsumschreibung auf den Sohn und Löschung des Nacherbenvermerks.
Der Grundbuchbeamte möchte jetzt einen Erbnachweis, der den Eintritt der Nacherbfolge nach Maria belegt.
Was könnte denn als Erbnachweis dienen? Das eröffnete Testament?
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#2

12.07.2023, 08:28

Guten Morgen,

der Nachweis über die Nacherbschaft wird durch eine beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments / Erbvertrages, nebst Eröffnungsprotokoll erbracht.
Bei privatschriftlichen Testamenten ist der Nachweis via des Erbscheines erbracht.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

12.07.2023, 20:54

Gibt es einen Erbschein nach Franz Josef? Damit kann mE nachgewiesen werden, dass die Nacherbfolge eingetreten ist durch den Tod von Franz Josef.
Ramona A.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 324
Registriert: 02.06.2016, 10:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

13.07.2023, 07:48

Moin,
ja den gibt es. Erben sind die fünf Kinder.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#5

13.07.2023, 19:26

Dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum die beiden Erbscheine dem Grundbuchamt nicht ausreichen....
Benutzeravatar
NoFaWi
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 06.08.2009, 18:19
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#6

15.07.2023, 14:25

Das GBA hat Recht. Du hast zwar zwei Erbscheine, einer davon ist aber nur ein „Vorerben-Erbschein“. Mit Eintritt des Nacherbfalls wird der Vorerben-Erschein unrichtig (und die erteilten Ausfertigungen sind zurückzugeben). Die Nacherben müssen mit Eintritt des Nacherbenfalls einen eigenen „End-Erschein“ beantragen.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#7

16.07.2023, 14:00

Und wieder was dazugelernt🙂.
Dieses Forum ist echt super!
Ramona A.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 324
Registriert: 02.06.2016, 10:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#8

17.07.2023, 10:31

Moin,
dieses Verfahren hat mir der Rechtspfleger gerade bestätigt.
Ich muss jetzt tatsächlich einen weiteren Erbschein beantragen lassen.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht...
Antworten