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Originalurkunde nach Sterbefall an Gericht?

Verfasst: 12.01.2023, 13:48
von MaPe
Hallo Ihr Lieben :wink1
im Jahre 2017 wurde hier eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet. In dieser Vereinbarung befindet sich auch ein Erb- und Pflichtteilsverzicht. Wir haben nun eine Sterbefallbenachrichtigung unserer damaligen Mandantin erhalten und das Gericht fordert die Einreichung unserer Originalurkunde. Ich habe zunächst eine beglaubigte Abschrift unserer Urkunde eingereicht. Das Gericht benötigt jedoch wegen der Eröffnung das Original. Ich kann aber doch nicht unsere Scheidungsfolgenvereinbarung im Original aus der Hand geben und lediglich eine beglaubigte Abschrift hier behalten, oder? Ich bin mir so unsicher. Meine Kolleginnen hatten diesen Fall auch noch nicht und können mir nicht unbedingt helfen.

Habt ihr solch einen Fall schon einmal gehabt?

Re: Originalurkunde nach Sterbefall an Gericht?

Verfasst: 12.01.2023, 17:12
von Notariatsoldie
Das Original würde ich dem Gericht nicht zusenden, sondern eine Ausfertigung mit dem Hinweis, dass eine Ausfertigung dem Original gleichkommt. Nur letztwillige Verfügungen sind dem Gericht im Original einzureichen. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht ist keine letztwillige Verfügung.

Re: Originalurkunde nach Sterbefall an Gericht?

Verfasst: 12.01.2023, 17:21
von ...
Notariatsoldie hat geschrieben:
12.01.2023, 17:12
Das Original würde ich dem Gericht nicht zusenden, sondern eine Ausfertigung mit dem Hinweis, dass eine Ausfertigung dem Original gleichkommt. Nur letztwillige Verfügungen sind dem Gericht im Original einzureichen. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht ist keine letztwillige Verfügung.
Ebenso.

Re: Originalurkunde nach Sterbefall an Gericht?

Verfasst: 13.01.2023, 09:14
von MaPe
Oh Klasse!!! Vielen lieben Dank! Das mache ich so.