Abgabe eV nach ergangenem AU
Verfasst: 02.01.2023, 13:20
Hallo zusammen,
gegen unsere Mandandtin ist in einer Erbsache ein Anerkenntnisurteil ergangen, wonach unsere Mandantin aufgefordert wird, an Eides statt zu versichern, dass ihre gemachten Angaben im Nachlassverzeichnis korrekt sind.
Weiß jemand, welche RA-Gebühren + Gerichtskosten hier anfallen würden, wenn wir den Antrag beim Amtsgericht für unsere Mandantin stellen und ggfs. mit zum Termin gehen? Aus welchem Wert errechnen sich die Kosten?
Danke schon mal vorab.
gegen unsere Mandandtin ist in einer Erbsache ein Anerkenntnisurteil ergangen, wonach unsere Mandantin aufgefordert wird, an Eides statt zu versichern, dass ihre gemachten Angaben im Nachlassverzeichnis korrekt sind.
Weiß jemand, welche RA-Gebühren + Gerichtskosten hier anfallen würden, wenn wir den Antrag beim Amtsgericht für unsere Mandantin stellen und ggfs. mit zum Termin gehen? Aus welchem Wert errechnen sich die Kosten?
Danke schon mal vorab.