Erbanteilskaufvertrag

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Team_Work_2022
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#1

26.07.2022, 12:35

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zu einem Erbanteilskaufvertrag.

Folgender Sachverhalt:
Erbengemeinschaft bestehend aus 3 Personen (2 Brüder, 1 Stiefvater); einer der Erben (der Sohn) ist nach der Erblasserin verstorben. Es leben somit nur noch 2 Erben der Erbengemeinschaft.

Einer der Erben (Ehemann der Erblasserin bzw. Stiefvater) will jetzt seinen Erbanteil an eine dritte Person veräußern (Nachlass besteht nur noch aus einem Gartengrundstück).
Im Hinblick auf das Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB:
Wie gehe ich da vor, hinsichtlich des verstorbenen Erben? Dieser soll ledig und kinderlos verstorben sein. Es ist nicht bekannt, ob es einen Erbnachweis oder Erben gibt. Ggfs. kommt der Bruder als Erbe in Betracht. Dieser ist auch Mitglied der Erbengemeinschaft, versteht jedoch den Sachverhalt überhaupt nicht und legt gegen alles „Einspruch“ ein (selbst gegen den Erbscheinsantrag, der ihn als Miterben ausweist).
Die beiden noch lebenden Erben der Erbengemeinschaft sprechen nicht miteinander. Somit alles sehr schwierig.

Könnte man den Verzicht aufs Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB durch ein Aufgebotsverfahren/öffentliche Zustellung ersetzen lassen? Oder kommt ggfs. eine Nachlasspflegschaft in Betracht?
Das Vorkaufsrecht soll ja innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden.

Bin hier für Tipps sehr dankbar!
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