GB-Berichtigung mit Erbscheinantrag für Enkelkinder
Verfasst: 11.04.2022, 17:00
Ich habe hier ein Problem.
Sachverhalt:
Tante unseres MA ist verstorben. Diese hat bis zu ihrem Tod im Elternhaus gelebt. Im GB stehen jedoch noch ihre Eltern, sprich die Großeltern unseres Mandanten. Die Tante war die letzte lebende Tochter der Großeltern. Insgesamt gab es 9 Kinder.
Ich würde jetzt erst einmal Erbscheinsantrag für die Abkömmlinge beantragen, die die Eltern überlebt haben. Damit wäre die Erbfolge im Grundbuch lückenlos. Zwei der Abkömmlinge sind bereits im 2. Weltkrieg gestorben. D. h. ich hätte 7 Geschwister in Erbengemeinschaft im Grundbuch. Jeder davon zu 1/7 Anteil, womit ich dann für die jeweiligen Kinder weitermachen würde.
Und hier ist mein Brett.
Klar kann ich den Erbschein für unseren Mandanten - gemeinsam mit der Schwester - beantragen.
Aber wie bekomme ich die übrigen Enkel ins Grundbuch. Brauche ich da ggf. die gemeinschaftlichen Erbscheine nach deren Eltern bzw. Eröffnungsprotokoll bzw. müssen schlimmstenfalls 4 weitere Erbscheine beantragt werden?
Ja, ich steh auf dem Schlauch. Mach es nur aushilfsweise (Urlaub) und Chef ist nicht da... Mach mal... Klar.
über Tipps freue ich mich.
Schöne sonnige Grüße
Dina-Tabea
Sachverhalt:
Tante unseres MA ist verstorben. Diese hat bis zu ihrem Tod im Elternhaus gelebt. Im GB stehen jedoch noch ihre Eltern, sprich die Großeltern unseres Mandanten. Die Tante war die letzte lebende Tochter der Großeltern. Insgesamt gab es 9 Kinder.
Ich würde jetzt erst einmal Erbscheinsantrag für die Abkömmlinge beantragen, die die Eltern überlebt haben. Damit wäre die Erbfolge im Grundbuch lückenlos. Zwei der Abkömmlinge sind bereits im 2. Weltkrieg gestorben. D. h. ich hätte 7 Geschwister in Erbengemeinschaft im Grundbuch. Jeder davon zu 1/7 Anteil, womit ich dann für die jeweiligen Kinder weitermachen würde.
Und hier ist mein Brett.
Klar kann ich den Erbschein für unseren Mandanten - gemeinsam mit der Schwester - beantragen.
Aber wie bekomme ich die übrigen Enkel ins Grundbuch. Brauche ich da ggf. die gemeinschaftlichen Erbscheine nach deren Eltern bzw. Eröffnungsprotokoll bzw. müssen schlimmstenfalls 4 weitere Erbscheine beantragt werden?
Ja, ich steh auf dem Schlauch. Mach es nur aushilfsweise (Urlaub) und Chef ist nicht da... Mach mal... Klar.
über Tipps freue ich mich.
Schöne sonnige Grüße
Dina-Tabea