Umschlag für ein notarielles Testament

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
Antworten
Julchen2308
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 19.04.2011, 14:28
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

24.03.2022, 20:58

Hallo und einen schönen Abend!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Heute hatte ich mit einer Kollegin das Thema Umschläge für ein Testament. Bisher, und das sind mittlerweile 20 Jahre, kenne ich es nur so, dass für Testamente die braunen Umschläge verwendet werden, speziell für Testamente.
Meine Kollegin hat diese mit der Begründung, dass dies nicht nötig sei und jeder x-beliebige Umschlag verwendet werden könnte, nicht mehr bestellt!
Ich konnte leider in der Dienstordnung noch und in der BNotO etwas dazu finden.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

25.03.2022, 10:25

Ich kenne auch nur die braunen Standardumschläge mit dem Formularaufdruck. Nach § 34 BeurkG sollen die dort näher bezeichneten Angaben außen auf dem Testamentsumschlag genannt werden. Bei den Standard-Testamentsumschlag sind die Felder dafür ja schon vorgegeben. Bei einem Blankoumschlag dauert das Beschriften deutlich länger und es besteht die Gefahr, dass Angaben vergessen werden, wenn man den Vordruck mit den vorgegebenen Angaben nicht vor Augen hat und die vorgegebenen Felder nur noch ausfüllen braucht. Ich sage mal so, beim Urkundenkasten für das Archiv kann man sparen, da tut's auch ein normaler Karton und man muss für die Urkunden auch kein Büttenpapier verwenden, aber bei der Auswahl des Testamentsumschlag spart man an der falschen Stelle, es sei denn, man hat einen entsprechenden Aufdruck als Datei hinterlegt und kann das Ganze ansehnlich selbst auf den Umschlag drucken.
Nora_1986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 18.01.2022, 03:14
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

27.03.2022, 07:57

Hallo :wink2 Ich arbeite in einer Kanzlei mit drei Notarinnen und kenne nur die braunen Umschläge. Jedoch weiß ich nicht, inwiefern man davon abweichen kann/darf. Ich würde es auch mit den Vorgesetzten auf jeden Fall rückbesprechen, bevor ein anderer Umschlag rausgeht.
Grüße von Nora
Knuddel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 24.10.2014, 15:31
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: Advoware

#4

28.03.2022, 12:11

Wir haben auch die braunen Umschläge. Aber jetzt ohne den Aufdruck. Man bekommt ja beim Testamentsregister den Ausdruck dafür. Den kleben wir auf den Umschlag und gut ist.

Die Umschläge sind von Sol... (darf ich den kompletten Namen ausschreiben :kopfkratz )
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#5

29.03.2022, 11:41

Wir nutzen auch die braunen Umschläge ohne Aufdruck von S*. Wir kleben ebenfalls den Ausdruck des ZTR auf die Umschläge.
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 251
Registriert: 12.10.2013, 12:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

02.04.2022, 22:23

Da die Informationen für den Umschlag aus dem Testamentsregister heruntergeladen werden können, ist ein Umschlag mit Ausdruck nicht mehr erforderlich. Es kann auch ein normaler weißer Umschlag benutzt werden, der entsprechend versiegelt wird und auf den der Ausdruck aus dem Testamentsregister aufgeklebt wird.
AnniEs
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 19.12.2018, 15:49
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#7

18.05.2022, 17:00

Wir verwenden ebenfalls noch die braunen Blankoumschläge, allerdings bedrucken wir die direkt mit den ZTR-Angaben. Geht schneller, als ausschneiden und aufkleben ;)
Antworten