Hallo,
wir verwahren zwei ausgeschiedene Notare und müssen deshalb immer wieder Urkunden an das Nachlassgericht schicken.
Wenn ich jetzt die Urschrift eines Erbvertrages nach dem Tode des Erstversterbenden dem Nachlassgericht übersende, muss ich ja auch den Verwahrort im Testamentsregister ändern.
Unter welcher Rubrik läuft das dort?
Verwahrstelle ändern
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Gefällt es den armen ausgeschiedenen zwei Notaren denn in eurer Verwahrung, und können sie ab und zu wenigstrens mal kurz an die frische Luft?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Das Original eines - gegenseitigen - Erbvertrages bleibt meines Wissens nach der Eröffnung nach dem Erstversterbenden beim Gericht. Somit hat m.E. das Gericht die Aufgabe, die geänderte Verwahrung dem Testamentsregister zu melden.