Angaben im Erbscheinsantrag bei verheiratetem Erblasser
Verfasst: 04.01.2022, 10:44
Nachdem der übliche Erbscheinsantrag (gesetzliche Erbfolge) eines verheiraten, deutschen Erblassers (Eheurkunde liegt vor) gestellt wurde, erhalte ich von einer Rechtspflegerin die Beanstandung:
"Der Erbscheinsantrag ist dahingehend zu ergänzen, dass der Erblasser in erster und einiger Ehe verheiratet war."
Auch nach mehrfachem Nachdenken erschließt sich mir der Hintergrund der Beanstandung nicht.
In Deutschland ist die Mehrehe bekanntlich verboten und eine vorherige Ehe (die nich aufgelöst oder geschieden ist) ist ein Ehehindernis.
Wenn ich also eine (deutsche) Eheurkunde vorlege, aus der die Heirat mit dem noch lebenden Ehepartner hervorgeht, frage ich mich, welche Rolle frühere Ehen spielen sollen.
Auf die Erbfolge hat dies keinerlei Einfluss.
Selbst wenn es frühere Ehe geben sollte und ich dieses angäbe, fangen die Probleme erst an.
Dann muss der Antragsteller eine Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk beibringen (nach vielen Jahrzehnten regelmäßig ein großes Problem).
In meinen bisherigen Fällen war es glücklicherweise die erste und einzige Ehe.
Die Beanstandung verstehe ich dennoch nicht, auch habe ich keine Lust, bei mehrfach verheirateten Erblassern jetzt regelmäßig nach Scheidungsurteilen zu fragen.
"Der Erbscheinsantrag ist dahingehend zu ergänzen, dass der Erblasser in erster und einiger Ehe verheiratet war."
Auch nach mehrfachem Nachdenken erschließt sich mir der Hintergrund der Beanstandung nicht.
In Deutschland ist die Mehrehe bekanntlich verboten und eine vorherige Ehe (die nich aufgelöst oder geschieden ist) ist ein Ehehindernis.
Wenn ich also eine (deutsche) Eheurkunde vorlege, aus der die Heirat mit dem noch lebenden Ehepartner hervorgeht, frage ich mich, welche Rolle frühere Ehen spielen sollen.
Auf die Erbfolge hat dies keinerlei Einfluss.
Selbst wenn es frühere Ehe geben sollte und ich dieses angäbe, fangen die Probleme erst an.
Dann muss der Antragsteller eine Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk beibringen (nach vielen Jahrzehnten regelmäßig ein großes Problem).
In meinen bisherigen Fällen war es glücklicherweise die erste und einzige Ehe.
Die Beanstandung verstehe ich dennoch nicht, auch habe ich keine Lust, bei mehrfach verheirateten Erblassern jetzt regelmäßig nach Scheidungsurteilen zu fragen.