Guten Tag,
ich habe eine Erbausschlagung, u.a. mit minderjährigen Kindern und einem noch nicht geborenen Kind.
Das Erbe wurde für die minderjährigen Kinder und auch für das ungeborene Kind von den sorgeberechtigten Eltern ausgeschlagen.
Ist eine familiengerichtliche Genehmigung sowohl für die Minderjährigen als auch für das ungeborene Kind erforderlich?
Danke und Gruß
minderjährige/ungeborene Erben
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Kommt auf den Einzelfall an, wozu du zu wenig geschrieben hast. Hier ist es gut erklärt:
https://www.dresdner-fachanwaelte.de/re ... ge-kinder/
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