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Erbausschlagung

Verfasst: 14.09.2021, 12:33
von Himmelskoerper
Hallo!

Ich muss eine Erbausschlagung ausarbeiten.

Der Erblasser hinterlässt vier Kinder.
Eines der Kinder "A" ist verheiratet und hat zwei volljährige Kinder, also Enkel.
Das Kind "A" des Erblassers schlägt die Erbschaft für sich aus. Die volljährigen Enkel schlagen ebenfalls aus.
Muss jetzt der Ehemann des Kindes "A" für sich die Erbschaft auch ausschlagen.

Ich komme einfach mit den Erbfolge nicht klar :vogel :patsch :patsch

DANKE

Re: Erbausschlagung

Verfasst: 14.09.2021, 13:20
von Feldhamster
Der Ehemann des Kindes "A" hat mit dem Erbfall nichts zu tun. § 1924 III BGB hat die Abkömmlinge als Erbstamm zum Inhalt. M.E. erwächst der Erteil von "A" den anderen drei Kindern des Erblassers zu, sofern diese nicht ebenfalls ausschlagen.

Re: Erbausschlagung

Verfasst: 14.09.2021, 13:53
von Coco Lores
Feldhamster hat geschrieben:
14.09.2021, 13:20
Der Ehemann des Kindes "A" hat mit dem Erbfall nichts zu tun. § 1924 III BGB hat die Abkömmlinge als Erbstamm zum Inhalt. M.E. erwächst der Erteil von "A" den anderen drei Kindern des Erblassers zu, sofern diese nicht ebenfalls ausschlagen.
:zustimm aus eigener privater Erfahrung.

Die Erbschaft geht dann auf die anderen 3 Kinder des Erblassers und ggf. deren Kinder über. Sofern die auch alle ausschlagen, werden die Eltern des Erblassers und dann die Geschwister ggf. deren Abkömmlinge Erben.

Re: Erbausschlagung

Verfasst: 14.09.2021, 14:23
von Husky98
Feldhamster hat geschrieben:
14.09.2021, 13:20
... M.E. erwächst der Erteil von "A" den anderen drei Kindern des Erblassers zu, sofern diese nicht ebenfalls ausschlagen.
... unter der Voraussetzung, dass die beiden volljährigen Enkel keine Kinder haben. Ansonsten würden zunächst diese in die Erbenstellung von A nachrücken.

Re: Erbausschlagung

Verfasst: 20.09.2021, 10:01
von Himmelskoerper
Hallo Ihr!

DANKE für die Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.