Testament
Verfasst: 02.06.2021, 10:02
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein Anliegen...
Ich soll hier ein Testament erstellen, die Erblasserin hat 1966 geheiratet. Der Ehemann hat einen Sohn aus vorheriger Ehe mit in die Ehe gebracht und es gibt dann noch eine gemeinsame Tochter aus der Ehe. Die Erblasserin und der Stiefsohn meinen, dass es 1966, als die Ehe geschlossen wurde, ein Gesetz gab, dass die Kinder die minderjährig waren automatisch adoptiert wurden durch Eheschluss. Es ist hier keine gesonderte Adoption erfolgt.
Kennt jemand diese Gesetzesgrundlage? Ich finde hierzu nichts.
ich habe mal wieder ein Anliegen...
Ich soll hier ein Testament erstellen, die Erblasserin hat 1966 geheiratet. Der Ehemann hat einen Sohn aus vorheriger Ehe mit in die Ehe gebracht und es gibt dann noch eine gemeinsame Tochter aus der Ehe. Die Erblasserin und der Stiefsohn meinen, dass es 1966, als die Ehe geschlossen wurde, ein Gesetz gab, dass die Kinder die minderjährig waren automatisch adoptiert wurden durch Eheschluss. Es ist hier keine gesonderte Adoption erfolgt.
Kennt jemand diese Gesetzesgrundlage? Ich finde hierzu nichts.