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Testament

Verfasst: 02.06.2021, 10:02
von maddii
Hallo zusammen,

ich habe mal wieder ein Anliegen...

Ich soll hier ein Testament erstellen, die Erblasserin hat 1966 geheiratet. Der Ehemann hat einen Sohn aus vorheriger Ehe mit in die Ehe gebracht und es gibt dann noch eine gemeinsame Tochter aus der Ehe. Die Erblasserin und der Stiefsohn meinen, dass es 1966, als die Ehe geschlossen wurde, ein Gesetz gab, dass die Kinder die minderjährig waren automatisch adoptiert wurden durch Eheschluss. Es ist hier keine gesonderte Adoption erfolgt.

Kennt jemand diese Gesetzesgrundlage? Ich finde hierzu nichts. :thx

Re: Testament

Verfasst: 02.06.2021, 12:01
von paralegal6
war das zufällig DDR? In BRD wüsste ich das so nicht, sorry

Re: Testament

Verfasst: 02.06.2021, 12:15
von maddii
Ne, leider nicht, also die Heirat war in NRW.

Re: Testament

Verfasst: 02.06.2021, 13:18
von pitz
Das das Sorgerecht automatisch auch von dem neuen Ehepartner ausgeübt werden kann, mag ja funktionieren (bzw. funktioniert ja auch heute noch, soweit bei dem Ehepartner, der das Kind in die Ehe "mitbringt", alleinges Sorgerecht besteht (vgl. §1687b BGB).

Aber eine "automatische Adoption" halte ich für ausgeschlossen eigentlich. Dem nicht an der Ehe beteiligten Kindselternteil würde damit ja ohne Mitwirkung/Zustimmung das Kind "entzogen" - weil Rechtsfolge der Adoption neben der Begründung eines Kindschaftsverhältnisses ja auch die Auflösung eines solchen ist.

Re: Testament

Verfasst: 02.06.2021, 13:35
von Soenny
Ich sehe hier Rechtsberatung, zumindest aber nichts was eine Angestellte machen sollte, sondern der Notar/Anwalt selber

deshalb :closed