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altes Scheidungsurteil

Verfasst: 24.03.2021, 08:19
von Ramona A.
Im Rahmen der Beantragung eines Erbscheines muss die Scheidung der Erblasserin nachgewiesen werden. Diese Scheidung war ca. 1969/1970. Das Familiengericht hat dem Mandanten erklärt, die Scheidungsunterlagen würden nur 30 Jahre aufbewahrt, man habe keine Unterlagen mehr.
Wo könnte man denn jetzt noch einen Nachweis herbekommen?

Re: altes Scheidungsurteil

Verfasst: 24.03.2021, 08:28
von mrsgoalkeeper
Vielleicht eine Personenstandsurkunde bei der Stadt anfordern? :kopfkratz

Re: altes Scheidungsurteil

Verfasst: 24.03.2021, 09:19
von Tigerle
Beim Standesamt einen entsprechenden Auszug aus dem Familienstammbuch anfordern, dort war die Scheidung meiner Eltern damals vermerkt.

Re: altes Scheidungsurteil

Verfasst: 24.03.2021, 09:32
von Husky98
1970 gab es noch keine Familiengerichte, die Scheidungsverfahren wurden damals vor den Landgerichten geführt. Zwar gilt dort natürlich dieselbe Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren, aber vielleicht lohnt sich dennoch der Versuch, bei dieser Stelle nachzufragen.

Ansonsten, wie bereits geschrieben, beim Standesamt anfragen.

Re: altes Scheidungsurteil

Verfasst: 24.03.2021, 13:03
von Ramona A.
:thx