Seite 1 von 1

Teilerbschein

Verfasst: 10.03.2021, 19:05
von Jokull1908
Hallo zusammen :)
Ich hab eine Frage... Wir vertreten unsere Mandantin in einer Erschaftsangelegenheit (meine Schwiegermutti), daher liegt die Akte meist nur bei mir. Sie ist Erbin geworden, allerdings musste sie erst gefunden werden. Dementsprechend gibt es nur einen Teilerbschein.
Wie kann sie jetzt in dem Erbschein aufgenommen werden? Muss es notariell beurkundet werden?
Wert des Nachlasses ist unbekannt, es steht nur im Raum, dass es ein Grundstück gibt, welches die anderen Erben veräußern möchten.

Danke schon mal für die Hilfe und noch einen schönen Abend :)

Re: Teilerbschein

Verfasst: 11.03.2021, 10:01
von Husky98
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, gibt es einen (gemeinschaftlichen) Teilerbschein, der mehrere Erben ausweist, jedoch nicht Eure Mandantin. Unter dieser Prämisse müsste Eure Mandantin "ganz normal" einen Teilerbschein für sich beantragen. Der bereits vorhandene Teilerbschein wird nicht ergänzt. Wenn sämtliche Erben festgestellt sind, müssen alle Erbscheine zusammen vorgelegt werden, damit die Erbengemeinschaft handeln kann.