Namenskorrektur im Testament

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San@77
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#1

25.01.2021, 10:50

Hallo zusammen.
Kurze Frage zu einer Namenskorrektur in einem Berliner Testament. Der Mandantschaft ist es nach einiger Zeit nun aufgefallen, dass der Zweitname des Mannes mit doppel "p" geschrieben wird und nicht, wie wir es anfangs geschrieben hatten, mit einem "p" (Mdt. hatten zwar vorab Entwurf erhalten und im Termin ist es auch nicht aufgefallen, Ausweiskopien lagen dummerweise in der Akte nicht vor ...) Jedenfalls möchten die Eheleute dies jetzt auf jeden Fall korrigiert haben, aber das Testament ist ja mittlerweile amtlich verwahrt (beim ZTR eingetragen). Mich interessiert nun, wie ihr hier vorgehen würdet und ggfs. auch später nochmal abrechnen würdet. DAAAnke im Voraus :) :wink1
Husky98
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#2

25.01.2021, 11:31

Wenn die Testatoren trotz Belehrung über die damit verbundenen Kosten darauf bestehen, dass die Änderung vorgenommen wird, müsste dies durch eine Berichtigungsurkunde geschehen, die wiederum in die besondere amtliche Verwahrung zu geben wäre.

Wegen der bei Euch entstehenden Mehrkosten ist zu prüfen, ob § 21 GNotKG in Betracht kommt. Das lässt sich dem geschilderten Sachverhalt nicht eindeutig entnehmen.
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San@77
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#3

25.01.2021, 15:55

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Husky98.
Vermutlich werden wir hier tatsächlich eine Berichtigungsurkunde fertigen. Muss diese Urkunde auch wieder im ZTR registriert werden, oder kann ich dies unter der bereits registrierten UR irgendwie vermerken? So einen Vorgang hatte ich bis jetzt noch nicht.

Die nachfolgende Kostenberechnung gebe ich wohl besser komplett an unsere Chefin ab. Irgendwie haben das ja beide Seiten verbummelt, oder?! Dafür bin ich noch viel zu unerfahren im GNotKG unterwegs..
🤗
Husky98
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#4

25.01.2021, 17:00

Ich gehe davon aus, dass die Berichtigungsurkunde ebenfalls im ZTR registriert werden muss.
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