Erbnachweis

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Ramona A.
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#1

06.01.2021, 15:12

Zunächst die besten Wünsche für das neue Jahr.
Irgendwie stehe ich in einer Sache auf dem Schlauch und brauche Schwarmwissen. Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin bestellt eine Grundschuld für ihr Objekt. Im Grundbuch eingetragen sind
eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit -Wohnungsrecht- für die Eltern
eine bedingte Rückauflassungsvormerkung für die Eltern
Beide Eltern sind verstorben.
Nach dem Tode des Vaters im Jahre 2009 gab es einen Erbschein, der die Tochter -also unsere Mandantin- als Erbin ausweist.
Nach dem Tode der Mutter im Jahre 2019 haben die Erben -unsere Mandantin und ihre Kinder- die Erbschaft ausgeschlagen.
Die Löschung des Wohnungsrechtes ist mit den Sterbeurkunden ja möglich, die Löschung der Rückauflassungsvormerkung aufgrund der Gesetzeslage seit 2009/2011
nicht. Das Grundbuchamt fordert einen Erbnachweis nach der Mutter. Wer kann denn nun einen Erbschein beantragen?? Der Erbe müsste dann ja die Löschung des Rechtes
bewilligen.
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
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#2

06.01.2021, 15:32

Ramona A. hat geschrieben:
06.01.2021, 15:12
... Wer kann denn nun einen Erbschein beantragen?? ...
Das hängt davon ab, wem die Erbschaft aufgrund der Ausschlagungserklärungen Eurer Mandantin und ihrer Kinder zugefallen ist. Wenn es keine entfernteren Abkömmlinge (Urenkel) der Mutter gibt, wären - bei unterstellter gesetzlicher Erbfolge (dazu ist im Sachverhalt nichts gesagt) - die Erben der zweiten Ordnung an der Reihe, also die (vermutlich bereits verstorbenen) Eltern der Erblasserin und deren Abkömmlinge (Geschwister der Mutter, Nichten/Neffen,...).
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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