Erbnachweis
Verfasst: 06.01.2021, 15:12
Zunächst die besten Wünsche für das neue Jahr.
Irgendwie stehe ich in einer Sache auf dem Schlauch und brauche Schwarmwissen. Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin bestellt eine Grundschuld für ihr Objekt. Im Grundbuch eingetragen sind
eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit -Wohnungsrecht- für die Eltern
eine bedingte Rückauflassungsvormerkung für die Eltern
Beide Eltern sind verstorben.
Nach dem Tode des Vaters im Jahre 2009 gab es einen Erbschein, der die Tochter -also unsere Mandantin- als Erbin ausweist.
Nach dem Tode der Mutter im Jahre 2019 haben die Erben -unsere Mandantin und ihre Kinder- die Erbschaft ausgeschlagen.
Die Löschung des Wohnungsrechtes ist mit den Sterbeurkunden ja möglich, die Löschung der Rückauflassungsvormerkung aufgrund der Gesetzeslage seit 2009/2011
nicht. Das Grundbuchamt fordert einen Erbnachweis nach der Mutter. Wer kann denn nun einen Erbschein beantragen?? Der Erbe müsste dann ja die Löschung des Rechtes
bewilligen.
Irgendwie stehe ich in einer Sache auf dem Schlauch und brauche Schwarmwissen. Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin bestellt eine Grundschuld für ihr Objekt. Im Grundbuch eingetragen sind
eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit -Wohnungsrecht- für die Eltern
eine bedingte Rückauflassungsvormerkung für die Eltern
Beide Eltern sind verstorben.
Nach dem Tode des Vaters im Jahre 2009 gab es einen Erbschein, der die Tochter -also unsere Mandantin- als Erbin ausweist.
Nach dem Tode der Mutter im Jahre 2019 haben die Erben -unsere Mandantin und ihre Kinder- die Erbschaft ausgeschlagen.
Die Löschung des Wohnungsrechtes ist mit den Sterbeurkunden ja möglich, die Löschung der Rückauflassungsvormerkung aufgrund der Gesetzeslage seit 2009/2011
nicht. Das Grundbuchamt fordert einen Erbnachweis nach der Mutter. Wer kann denn nun einen Erbschein beantragen?? Der Erbe müsste dann ja die Löschung des Rechtes
bewilligen.