Zunächst die besten Wünsche für das neue Jahr.
Irgendwie stehe ich in einer Sache auf dem Schlauch und brauche Schwarmwissen. Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin bestellt eine Grundschuld für ihr Objekt. Im Grundbuch eingetragen sind
eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit -Wohnungsrecht- für die Eltern
eine bedingte Rückauflassungsvormerkung für die Eltern
Beide Eltern sind verstorben.
Nach dem Tode des Vaters im Jahre 2009 gab es einen Erbschein, der die Tochter -also unsere Mandantin- als Erbin ausweist.
Nach dem Tode der Mutter im Jahre 2019 haben die Erben -unsere Mandantin und ihre Kinder- die Erbschaft ausgeschlagen.
Die Löschung des Wohnungsrechtes ist mit den Sterbeurkunden ja möglich, die Löschung der Rückauflassungsvormerkung aufgrund der Gesetzeslage seit 2009/2011
nicht. Das Grundbuchamt fordert einen Erbnachweis nach der Mutter. Wer kann denn nun einen Erbschein beantragen?? Der Erbe müsste dann ja die Löschung des Rechtes
bewilligen.
Erbnachweis
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das hängt davon ab, wem die Erbschaft aufgrund der Ausschlagungserklärungen Eurer Mandantin und ihrer Kinder zugefallen ist. Wenn es keine entfernteren Abkömmlinge (Urenkel) der Mutter gibt, wären - bei unterstellter gesetzlicher Erbfolge (dazu ist im Sachverhalt nichts gesagt) - die Erben der zweiten Ordnung an der Reihe, also die (vermutlich bereits verstorbenen) Eltern der Erblasserin und deren Abkömmlinge (Geschwister der Mutter, Nichten/Neffen,...).
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)