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Erbschaftsausschlagung

Verfasst: 19.11.2020, 14:56
von Himmelskoerper
Hallo.

Ich habe da mal ne Frage.

Wir haben eine Erbschaftsausschlagung gemacht:

Der Verstorbene hinterlässt eine Ehefrau nebst zwei minderjährige Kinder sowie vier volljährige Kinder aus einer ersten Ehe.

Wir haben die Erbschaft für die Ehefrau, für die minderjährigen Kinder und für die vier volljährigen Kinder ausgeschlagen.
Eines der volljährigen Kinder hat ebenfalls ein minderjähriges Kind, wofür wir ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Der Vater dieses minderjährigen Kindes lebt 500 km entfernt und hat im Anschluss bei sich vor Ort die Erbschaft ebenfalls ausgeschlagen.
Ich sehe jetzt , dass dieser nur die Erbschaft für die minderjährige Tochter ausgeschlagen hat. Hätte er nicht auch für sich ausschlagen müssen? Wenn nun ist er doch Erbe geworden, oder?

Danke für Eure Antwort.

Re: Erbschaftsausschlagung

Verfasst: 19.11.2020, 15:49
von Husky98
Der Sachverhalt erschließt sich mir noch nicht ganz.

Nach Deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass

- Ihr nicht selbst für die genannten Personen ausgeschlagen, sondern deren Erklärungen beurkundet oder beglaubigt habt;

- es keine letztwillige Verfügung gibt, sondern gesetzliche Erbfolge gilt;

- die Mutter des Kindes (Enkelin des Erblassers), dessen Vater 500 km entfernt wohnt, zum Kreis der volljährigen Kinder des Erblassers gehört, die das Erbe ausgeschlagen haben.

Wenn diese Annahmen zutreffen, wäre besagter Vater selbst mangels verwandtschaftlicher Beziehung zum Erblasser nicht Erbe geworden, musste also auch nicht für sich ausschlagen.

Re: Erbschaftsausschlagung

Verfasst: 20.11.2020, 11:03
von FeldKiel
Die Mutter des minderjährigen Kindes ist ja auch Erbberechtigte. Da kann der Vater, der in der Regel nicht aus der gleichen Familie stammt (oder stammen sollte), kein Erbberechtigter sein.

Re: Erbschaftsausschlagung

Verfasst: 07.12.2020, 13:53
von Himmelskoerper
Hallo.
Sorry, daß ich mich erst jetzt wieder meldet, war krankheitsbedingt verhindert...

Danke Husky98 Deine Sachverhaltsdarstellung ist genau richtig.

Danke Husky98 + Feldkiel für Eure Antworten.