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Nachlassangelegenheit

Verfasst: 04.11.2020, 16:01
von NaFa
Hallo Zusammen,

ich bräuchte eure Hilfe in einer Nachlassangelegenheit. Das Amtsgericht hat uns mitgeteilt, dass der Verfahrensstand nicht abzusehen ist da der Antrag auf Erteilung eines Erbscheines aufgrund fehlender Angaben zurückgewiesen wurde. Ein neuer Antrag wurde bis jetzt nicht gestellt.....

Was bedeutet das nun für unsere Forderung.. Hintergrund ist, dass das der Verstorbene eine offene Rechnung bei uns hat und es nur eine in Betracht kommende Erbin gibt ( die Tochter)
Wie verhält sich das ganze jetzt :kopfkratz ...


Vorab :thx

Re: Nachlassangelegenheit

Verfasst: 05.11.2020, 09:02
von Husky98
Ist Eure Forderung tituliert? Dann könntet Ihr, wenn Ihr die notwendigen Unterlagen habt oder beschaffen könnt und die Höhe Eurer Forderung den Aufwand rechtfertigt, als Gläubiger selbst einen Erbschein beantragen, § 792 ZPO. Ansonsten müsstet Ihr abwarten, bis aufgrund eines neuen Antrags (von dritter Seite) ein Erbschein erteilt wird.