Erbscheinsverfahren - beglaubigte Abschriften an die Beteiligten
Verfasst: 21.10.2020, 09:02
Hallo zusammen
Ich bräuchte einmal eure Hilfe.
In der Suche habe ich nichts passendes gefunden.
Bisher habe ich es immer so gehandhabt, dass ich den beurkundeten Erbscheinsantrag im Original an das Nachlassgericht geschickt habe mit der Bitte, den Erbschein zu erteilen.
Abschriften für die Beteiligten habe ich noch nie beigefügt. Meines Wissens nach ist das Gericht dafür zuständig, beglaubigte Abschriften für die Beteiligten zu erstellen.
Nun hat mir ein Gericht eine Zwischenverfügung erlassen, in der es heißt:
"...wird noch um Übersendung weiterer beglaubigter Abschriften Ihres Erbscheinsantrages vom ... gebeten - Az: ... - zur Übersendung an die Beteiligten zum obigen Aktenzeichen gebeten."
Wie ist denn nun die richtige Vorgehensweise?
Ich könnte die beglaubigten Abschriften natürlich netter Weise erstellen, aber mir geht's da nun ein bisschen ums Prinzip.
Vielen Dank schonmal
Ich bräuchte einmal eure Hilfe.
In der Suche habe ich nichts passendes gefunden.
Bisher habe ich es immer so gehandhabt, dass ich den beurkundeten Erbscheinsantrag im Original an das Nachlassgericht geschickt habe mit der Bitte, den Erbschein zu erteilen.
Abschriften für die Beteiligten habe ich noch nie beigefügt. Meines Wissens nach ist das Gericht dafür zuständig, beglaubigte Abschriften für die Beteiligten zu erstellen.
Nun hat mir ein Gericht eine Zwischenverfügung erlassen, in der es heißt:
"...wird noch um Übersendung weiterer beglaubigter Abschriften Ihres Erbscheinsantrages vom ... gebeten - Az: ... - zur Übersendung an die Beteiligten zum obigen Aktenzeichen gebeten."
Wie ist denn nun die richtige Vorgehensweise?
Ich könnte die beglaubigten Abschriften natürlich netter Weise erstellen, aber mir geht's da nun ein bisschen ums Prinzip.
Vielen Dank schonmal