Erbrechtliche Verfügung Scheidungsfolgen
Verfasst: 16.08.2020, 22:24
Hallo,
ich muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorbereiten. Ein Ehepaar Ende 50 möchte sich trennen, es besteht über die wesentlichen Punkte Einigkeit. Ob und wann es zur Scheidung kommt, ist noch nicht klar definiert.
Die Eheleute haben vor ca. 10 Jahren ein gemeinsames notarielles Testament gemacht:
1. wechselseitige Erbeinsetzung
2. Schlusserbe für beide Ehepartner: ihre Tochter aus erster Ehe
3. ein Vermächtnis für eine Nichte vom Ehemann (sie erhält EUR 50.000,00)
Während der Trennungszeit ändert sich an diesem Testament ja nix, kommt es allerdings zur Scheidung würde das Ehegattenerbrecht ja wegfallen. Das ist den Mandanten auch bewusst und das wollen sie auch, allerdings sollen aber die Regelungen zu 2. und 3. nicht wegfallen, die wollen sie beide unbedingt beibehalten.
Ich habe leider nichts gefunden, was Aufschluss darüber gibt, was mit Verfügungen zugunsten Dritter im Falle der Scheidung passiert.
Kann mir insofern jemand weiterhelfen?
Das Sinnvollste dürfte wahrscheinlich sein, wenn jeder Ehegatte noch ein eigenes Testament macht, und die Regelungen zu 2. und 3 noch einmal bestätigt oder sollte ich das in die Scheidungsfolgenvereinbarung einarbeiten?
ich muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorbereiten. Ein Ehepaar Ende 50 möchte sich trennen, es besteht über die wesentlichen Punkte Einigkeit. Ob und wann es zur Scheidung kommt, ist noch nicht klar definiert.
Die Eheleute haben vor ca. 10 Jahren ein gemeinsames notarielles Testament gemacht:
1. wechselseitige Erbeinsetzung
2. Schlusserbe für beide Ehepartner: ihre Tochter aus erster Ehe
3. ein Vermächtnis für eine Nichte vom Ehemann (sie erhält EUR 50.000,00)
Während der Trennungszeit ändert sich an diesem Testament ja nix, kommt es allerdings zur Scheidung würde das Ehegattenerbrecht ja wegfallen. Das ist den Mandanten auch bewusst und das wollen sie auch, allerdings sollen aber die Regelungen zu 2. und 3. nicht wegfallen, die wollen sie beide unbedingt beibehalten.
Ich habe leider nichts gefunden, was Aufschluss darüber gibt, was mit Verfügungen zugunsten Dritter im Falle der Scheidung passiert.
Kann mir insofern jemand weiterhelfen?
Das Sinnvollste dürfte wahrscheinlich sein, wenn jeder Ehegatte noch ein eigenes Testament macht, und die Regelungen zu 2. und 3 noch einmal bestätigt oder sollte ich das in die Scheidungsfolgenvereinbarung einarbeiten?