Vormundsbenennung
Verfasst: 05.06.2020, 10:40
Hallo zusammen,
ich sitz hier über einer (für mich) kniffeligen Aufgabe und habe bislang auch durch Recherche im Internet keine Lösung gefunden.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Eine Mandantin hat bei uns eine Sorgerechtsverfügung (auch Vormundsbenennung oder Bestimmung zum Vormund) auf den Todesfall beurkunden lassen.
Wie muss ich bei der Abwicklung vorgehen?
Bisher habe ich ermittelt, dass die Urkunde einem Testament gleichkommt. Eine Hinterlegung beim Nachlassgericht ist nicht gewünscht.
Vermutlich ist sie in das Testamentsregister einzutragen? Wie steht es mit dem Familiengericht - das ist schließlich für die Bestimmung eines Vormunds letztendlich zuständig? Hinterlege ich das Orignal im Testamentsumschlag und eine beglaubigte Kopie für die Notariatsakten?
Bitte helft mir, ich steh ziemlich auf dem Schlauch und muss die Sache ja dann auch mal erledigen.
Vielen Dank - LG und bleibt gesund ...
ich sitz hier über einer (für mich) kniffeligen Aufgabe und habe bislang auch durch Recherche im Internet keine Lösung gefunden.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Eine Mandantin hat bei uns eine Sorgerechtsverfügung (auch Vormundsbenennung oder Bestimmung zum Vormund) auf den Todesfall beurkunden lassen.
Wie muss ich bei der Abwicklung vorgehen?
Bisher habe ich ermittelt, dass die Urkunde einem Testament gleichkommt. Eine Hinterlegung beim Nachlassgericht ist nicht gewünscht.
Vermutlich ist sie in das Testamentsregister einzutragen? Wie steht es mit dem Familiengericht - das ist schließlich für die Bestimmung eines Vormunds letztendlich zuständig? Hinterlege ich das Orignal im Testamentsumschlag und eine beglaubigte Kopie für die Notariatsakten?
Bitte helft mir, ich steh ziemlich auf dem Schlauch und muss die Sache ja dann auch mal erledigen.
Vielen Dank - LG und bleibt gesund ...