Erbauseinandersetzung mit Testamentsvollstreckung

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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XLadyX
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#1

26.05.2020, 13:32

Hallo zusammen,

ich bin gerade total verzweifelt und einen Heulkrampf, da ich bis morgen einen Vertragsentwurf fertigen soll. Ich fühle mich komplett überfordert und mir fehlen einfach die Kentnisse im materiellen Recht.

Folgender Fall:

Erbauseinandersetzung mit Testamentsvollstreckung

Frau des Erblassers wurde im Testament zur Testamentensvollstreckerin benannt. Der Erblasser hatte 3 Kinder, wir haben einen Erbschein beantragt. Die Kinder erben nach dem Erbschein je 1/3. In der Erbmasse befindet sich eine Eigentumswohnung die jetzt Kind 1 erhalten soll. Die anderen beiden Kinder erhalten eine Ausgleichszahlung in Höhe von 12.000,00 €. Die Frau des Erblassers soll ein lebenslanges Wohnrecht erhalten.

Sprich ich muss einen Erbauseinandersetzungsvertrag nebst Auflassung entwerfen. Jetzt kommt das Problem, ich habe keine Ahnung wie der formulliert wird und was da rein muss. Hat jemand zufällig ein Muster? Ich verzweifele. Mein Chef ist noch nicht lange Notar und ich habe kaum Erfahrung im Notariat.

:sad:
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#2

26.05.2020, 13:45

Sind alle Kinder volljährig?
Ist die Kindesmutter als Testamentsvollstreckerin von § 181 BGB befreit?
Wurde der Kindesmutter das Wohnrecht testamentarisch vermacht oder ist dessen Einräumung (nur) Teil des beabsichtigten Erbauseinandersetzungsvertrages?
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#3

26.05.2020, 13:46

Bitte das nächste Mal eine aussagekräftige Überschrift nehmen, ich habe das jetzt geändert!
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#4

26.05.2020, 13:56

Die Kinder sind volljährig. Ich habe keine Ahnung ob eine Befreiung nach § 181 BGB vorliegt. Das Wohnrecht wurde im Testament bestimmt.
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#5

26.05.2020, 15:41

Also in dem Testament steht:.... als Testamentsvollstreckerin und Nachlassverwalterin mit umfassenden Befugnissen benennt der Erblasser seine Ehefrau.
.....er vermacht seiner Frau den allumfassenden Nießbrauch auf Lebenszeit an seinem Nachlass unter Befreiung von der Pflicht zur Inventarerreichtung und Sicherheitsleistung. Er setzt seinen vorstehend genannten Kinder als Erben zu gleichen Teilen ein.
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