Erbverzicht durch Abkömmlinge
Verfasst: 24.04.2020, 15:24
Folgender Sachverhalt:
Mutter und Tochter schliessen einen Vertrag. Es wird vereinbart, dass die Tochter einen Betrag von XX erhält und sich dafür verpflichtet, einen Erbverzicht abzugeben. Der Verzicht selbst ist nicht erklärt.
Der Betrag wird seitens der Mutter gezahlt, die Tochter stirbt jedoch, ohne den Verzicht beurkundet zu haben. Es ist jetzt die Frage aufgetaucht, ob die Kinder der Tochter noch einen Verzicht für die Mutter abgeben können.
Ich meine, dass das nicht geht, da der Verzicht eine höchstpersönliche Erklärung ist. Allerdings finde ich nur Hinweise auf den Erblasser zu diesem Thema, nicht aber für den Verzichtenden. Es gibt jetzt wohl unter den Erben Streit, bei dem auch die Frage der Rückzahlung des Geldes geklärt werden muss. Eine Variante wäre der nachträgliche Verzicht.
Kann mir jemand mit einem Denkanstoss oder einer Fundstelle weiterhelfen.
Danke und schönes WE
Mutter und Tochter schliessen einen Vertrag. Es wird vereinbart, dass die Tochter einen Betrag von XX erhält und sich dafür verpflichtet, einen Erbverzicht abzugeben. Der Verzicht selbst ist nicht erklärt.
Der Betrag wird seitens der Mutter gezahlt, die Tochter stirbt jedoch, ohne den Verzicht beurkundet zu haben. Es ist jetzt die Frage aufgetaucht, ob die Kinder der Tochter noch einen Verzicht für die Mutter abgeben können.
Ich meine, dass das nicht geht, da der Verzicht eine höchstpersönliche Erklärung ist. Allerdings finde ich nur Hinweise auf den Erblasser zu diesem Thema, nicht aber für den Verzichtenden. Es gibt jetzt wohl unter den Erben Streit, bei dem auch die Frage der Rückzahlung des Geldes geklärt werden muss. Eine Variante wäre der nachträgliche Verzicht.
Kann mir jemand mit einem Denkanstoss oder einer Fundstelle weiterhelfen.
Danke und schönes WE