Erbverzicht durch Abkömmlinge

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Ramona A.
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#1

24.04.2020, 15:24

Folgender Sachverhalt:
Mutter und Tochter schliessen einen Vertrag. Es wird vereinbart, dass die Tochter einen Betrag von XX erhält und sich dafür verpflichtet, einen Erbverzicht abzugeben. Der Verzicht selbst ist nicht erklärt.
Der Betrag wird seitens der Mutter gezahlt, die Tochter stirbt jedoch, ohne den Verzicht beurkundet zu haben. Es ist jetzt die Frage aufgetaucht, ob die Kinder der Tochter noch einen Verzicht für die Mutter abgeben können.
Ich meine, dass das nicht geht, da der Verzicht eine höchstpersönliche Erklärung ist. Allerdings finde ich nur Hinweise auf den Erblasser zu diesem Thema, nicht aber für den Verzichtenden. Es gibt jetzt wohl unter den Erben Streit, bei dem auch die Frage der Rückzahlung des Geldes geklärt werden muss. Eine Variante wäre der nachträgliche Verzicht.
Kann mir jemand mit einem Denkanstoss oder einer Fundstelle weiterhelfen.
Danke und schönes WE
pitz
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#2

24.04.2020, 16:31

Als Denkanstoss und ohne mich auf diesem Gebiet gut auszukennen: die Abkömmlinge haben ja nach dem Tod ihrer Mutter mE einen eigenen Erbanspruch (den auf sie übergegangenen ihrer verstorbenen Mutter) - und auf den können sie doch verzichten?
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#3

25.04.2020, 18:37

sehe ich genauso wie pitz
Ramona A.
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#4

27.04.2020, 09:34

Ich konnte den Sachverhalt noch etwas weiter aufdröseln:
Die Mutter hat mit drei ihrer Kinder einen Vertrag geschlossen, wonach diese jeweils den Betrag X bekommen und sich verpflichten, einen Erbverzicht abzugeben. Die Mutter hat allen Kindern den Betrag gezahlt. Zwei haben dann den Verzicht abgegeben, die Tochter ist allerdings vor Abgabe der entsprechenden Erklärung verstorben. Jetzt war die Familie auf die Idee gekommen, den Verzicht der Mutter durch ihre Töchter zu ersetzen, um die Gleichstellung wieder herzustellen. Diese Möglichkeit sehe ich nicht, tatsächlich ist aber in den Kommentierungen bei der höchstpersönlichen Erklärung immer nur vom Erblasser die Rede, nie vom Verzichtenden.
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mücki
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#5

27.04.2020, 13:58

Vorab: ich habe keine Ahnung von der Materie, aus dem Bauch heraus würde ich pilz zustimmen.

Andererseits stellt sich mir die Frage, warum die Enkel überhaupt einen Verzicht abgeben sollen, egal ob für sich oder die vorverstorbene Mutter. Diese wären doch ohnehin nur Pflichtteilsberechtigte, wenn es zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin keine vorrangigen Erben gibt. Dann werden sie aber ohnehin zu Erben, auch wenn deren Eltern (in eigenem Namen für sich) einen Verzicht erklärt haben.
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#6

27.04.2020, 14:19

pitz hat geschrieben:
24.04.2020, 16:31
Als Denkanstoss und ohne mich auf diesem Gebiet gut auszukennen: die Abkömmlinge haben ja nach dem Tod ihrer Mutter mE einen eigenen Erbanspruch (den auf sie übergegangenen ihrer verstorbenen Mutter) - und auf den können sie doch verzichten?
Das ist korrekt.

Um die Wirkung eines Erbverzichts der verstorbenen Tochter zu erreichen, wäre ein Erbverzicht von all ihren Abkömmlingen erforderlich. Dabei müssten diese selbstverständlich auf ihr eigenes Erbrecht verzichten.
So hätte man die Wirkung des §2349 BGB erreicht, die ansonsten ein Erbverzicht der Tochter ausgelöst hätte.
Ramona A.
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#7

27.04.2020, 16:11

:thx
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