Ersetzt das Europäische Nachlass Zeugnis das Testamentsvollstreckerzeugnis?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Hokulani
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#1

12.02.2020, 19:38

Hallo liebe KollegINNen,

ich habe einen KV vorzubereiten.
Im GB ist ein Vermerk über Testamentsvollstreckung eingetragen.
Einer der Erben legt mir ein ENZ vor und sagt, er könne damit in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker handeln. Hinten ist zwar eine Anlage dran, dass TV angeordnet ist aber ersetzt nun wirklich das ENZ das TV Zeugnis?

Art. 63 EU-Erbvo sagt dass Zeugnis insbesondere als Nachweis für folgenden Aspekt verwendet werden kann:

"die Befugnisse der in dem Zeugnis genannten Person zur Vollstreckung des Testaments oder Verwaltung des Nachlasses."

Heisst das jetzt dass der TV kein TVZegnis benötigt?


Liebe Grüße
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

13.02.2020, 17:01

Ja, vgl. auch §35 II GBO.
Hokulani
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#3

14.02.2020, 21:53

Danke!!
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